Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktie
WKN: 843002 / ISIN: DE0008430026
24.08.2017 16:45:40
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ROUNDUP: Wurzeln in der Kanalisation - BGH grenzt Kontrollpflichten ein
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Sorgen Baumwurzeln in der Kanalisation für Überflutungen, haften Grundstückseigentümer für Schäden ihrer Nachbarn nur in engen Grenzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) klärte am Donnerstag in Karlsruhe, in welchem Umfang Eigentümer kontrollieren müssen, ob Wurzeln Rohre beschädigt haben. (Az.: III ZR 574/16)
Nach dem Urteil müssen private Hauseigentümer nicht regelmäßig selbst die Kanalisation auf eine Verwurzelung überprüfen. Etwas anderes gilt für Gemeinden, die als Betreiber des Abwassersystems Zugang zu den Kanälen haben. Aber auch Kommunen müssen die Rohre nur im Rahmen "ohnehin gebotener Inspektionen" überprüfen und Verwurzelungen beseitigen. Das Urteil habe keine neuen Kontrollpflichten für die Gemeinden zur Folge, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung.
Ob überhaupt und wie genau Kontrollen durchgeführt werden müssen, hänge von der Nähe des Baums zu den Rohren sowie seiner Gattung, seinem Alter und dem Wurzelsystem ab.
Hintergrund der Entscheidung ist die Klage einer Frau aus Königslutter in Niedersachsen, deren Keller nach starkem Regen überflutet worden war. Da Wurzeln einer Kastanie den Abwasserkanal von einem kommunalen Grundstück aus verstopft hatten, will die Frau etwa 20 000 Euro Schadenersatz von der Gemeinde.
Dass die Klägerin ihr Haus nicht gegen einen Rückstau gesichert hatte, schließt eine Haftung der Gemeinde nach Ansicht des BGH nicht aus. Zwar müssten Bürger nach einer Satzung der Kommune eine Rückstausicherung einbauen. Diese Pflicht gelte aber nur im Verhältnis zur Gemeinde als Kanalbetreiberin. Im vorliegenden Fall hafte diese aber als Grundstückeigentümerin.
Das Oberlandesgericht Braunschweig muss nun prüfen, ob die Gemeinde nach diesem Maßstab die Wurzeln der Kastanie hätte beseitigen müssen./cko/DP/zb

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