24.10.2007 15:15:00

Urteil bestätigt: Amazon-Weiterempfehlungsfunktion ist wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm hat es bestätigt: Die Weiterempfehlungs-E-Mails von Amazon stellen unzumutbar belästigende Werbung dar und verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Was bedeutet das für Online-Händler?

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