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06.03.2016 20:49:39

ROUNDUP: VW sieht Vorstand in bisheriger Aufklärung zu Abgas-Affäre entlastet

WOLFSBURG (dpa-AFX) - Der VW-Konzern Volkswagen vz) beweisen zu können, dass der gesamte Vorstand erst wenige Wochen vor dem öffentlichen Auffliegen der Affäre von den Software-Manipulationen wusste. Andere Sichtweisen seien Behauptungen "ins Blaue hinein", argumentieren die Anwälte des Autobauers in einer Erwiderung auf Anlegerklagen, die der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag in Hannover vorlag.

Auch "Süddeutsche Zeitung" und "Handelsblatt" zitierten am Sonntag aus dem Papier. Das Schreiben hatte der Konzern in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht.

"Die Entscheidung, die Motorsteuerungssoftware zu verändern, wurde vielmehr von VW-Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene auf nachgeordneten Arbeitsebenen des Bereichs Aggregate-Entwicklung von Volkswagen getroffen", heißt es in der Klageerwiderung weiter.

"Der Vorstand von Volkswagen hatte weder von der Programmierung der unzulässigen Softwareveränderung noch von deren späteren Einsatz in den betroffenen Diesel-Aggregaten Kenntnis, sondern erfuhr von dieser Thematik erst im Sommer 2015." Über das gesamte Ausmaß des Skandals mit elf Millionen betroffenen Wagen informierte der Konzern Ende September die Öffentlichkeit per Pflichtmitteilung an die Finanzwelt.

Nach VW-Darstellung war der Erkenntnisgewinn bis zur Gewissheit über die ganze Dimension kompliziert und langwierig. So hätten externe juristische Berater noch Anfang August 2015 keine Gewissheit über die Zulässigkeit der fraglichen Motor-Software gegeben. Demnach bewegte sich die juristische Einschätzung zu der Frage, ob die US-Behörden die Software als illegale Abschalteinrichtung (defeat device) sehen dürften oder nicht, in einer Grauzone, bei der die vorangegangene Rechtsanwendung "höchst subjektiv" und "inkonsistent" sei.

Zudem hätten die eigenen Techniker die interne Aufklärung erschwert. Demnach verdichteten sich erst ab Mai 2015 auch auf der Führungsebene des Konzerns die Hinweise darauf, "dass es zum Einsatz einer gegen US-Recht verstoßenden Software gekommen sein könnte". Daraufhin habe man den Druck "insbesondere durch Rückfragen bei Technikern der in Frage kommenden Abteilungen intensiviert", schreibt VW. "Diese internen Aufklärungsbemühungen, die durch das "Mauern" einzelner Techniker erschwert wurden, führten schließlich zu der Offenlegung der Softwareveränderung" gegenüber den beteiligten US-Behörden am 3. September des vergangenen Jahres. Auch danach habe es noch bis Ende des Monats gedauert, um Gewissheit über die Dimension zu haben.

Einen zentralen Auslöser für den Skandal sieht der Konzern im Zeit- und Kostendruck, der in der Motorenentwicklung geherrscht habe. Demnach wählten Volkswagen-Techniker den Ausweg über die illegale Software, da sie bei den Arbeiten für den Skandalmotor EA189 anders als früher nicht mehr auf legalen Wegen ans Ziel zu kommen glaubten.

So sei der Spagat zwischen den Abgas-Vorgaben in den USA und denen der EU immer schwieriger zu lösen gewesen. "Im Kern gründet sich die gesamte Dieselthematik somit auf den (grundsätzlich aber lösbaren) Zielkonflikt der Erreichung der in den USA geltenden strengen Stickoxidwerte bei gleichzeitiger Erreichung der vor allem in der EU geltenden Rußpartikel- und Kohlendioxidgrenzwerte", heißt es in der Klageerwiderung. Demnach sind die einen Vorgaben oft nur auf Kosten der anderen optimierbar. Dieser Zielkonflikt habe die VW-Techniker schließlich zu dem illegalen Ausweg der Manipulation greifen lassen.

Das Ganze erfolgte demnach laut bisherigem Kenntnisstand schon im November 2006 und blieb auch so lange unentdeckt, da die Manipulation so günstig umzusetzen gewesen sei. "Diese Programmierung konnte insbesondere ohne Kostengenehmigung durch übergeordnete Stellen erfolgen, so dass es nicht verwundert, dass der Volkswagen-Vorstand erst Jahre später von der Softwareveränderung erfuhr", schreibt VW.

Der Konzern will in der zweiten Aprilhälfte öffentlich über den Stand der bisherigen internen Ermittlung und Aufklärungsarbeit informieren./loh/DP/zb

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