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24.11.2015 17:15:00

VW-Skandal - Großer Händler verzichtet auf Verjährung

Im VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte hat bereits ein Autobesitzer aus Oberösterreich eine erste Klage gegen seinen Händler eingebracht. Ein Anwalt aus Wien setzt hingegen auf Verjährungsverzichte, damit eben vorerst nicht geklagt werden muss. Ein großer Händler aus Niederösterreich hat sich nun dazu bereit erklärt.

Bis Ende Dezember 2016 verzichtet der Händler mit mehreren Filialen auf die Verjährung etwaiger Ansprüche, so Rechtsanwalt Benedikt Wallner am Dienstag zur APA. "Wir haben Grund zur Annahme, dass dahinter eine mit dem Volkswagen-Konzern akkordierte Aktion steht und es sich um keinen Einzelfall handelt", meinte Wallners Kanzleipartner Jürgen Krauskopf.

Bei der Porsche Holding in Salzburg hält man sich dazu noch bedeckt. "Wir können zu dem Thema im Augenblick keine definitive Aussage treffen. Wir befinden uns in Abstimmung mit dem Hersteller", so ein Sprecher zur APA.

Mit einem flächendeckenden Verjährungsverzicht könnten betroffene Autobesitzer "bequem die nächsten Entwicklungsschritte abwarten, sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht. Wenn VW danach nicht einlenkt, können wir immer noch klagen", so Krauskopf.

Der Anwalt vertritt rund 60 vom Abgasskandal betroffene Autobesitzer. Für sie alle hat Krauskopf bereits Briefe an die jeweiligen Verkäufer - Händler aus Niederösterreich, Wien und der Steiermark - geschickt: Gefordert wird überwiegend eine Rücknahme der Fahrzeuge gegen Rückzahlung des Kaufpreises minus Benutzungsentgelt sowie ein Verjährungsverzicht. "Einige wenige wollen auch eine Preisminderung, 90 Prozent wollen aber das Auto loswerden", so Krauskopf zur APA.

Er hat den Händlern eine 14-tägige Frist gesetzt. Geantwortet hat bisher nur ein niederösterreichischer Händler.

Sollten sich die anderen VW-Verkäufer nicht kooperativ zeigen, werden sogenannte Wandlungsklagen eingebracht. "Wir stützen uns primär auf Gewährleistung, in zweiter Linie auf Irrtum", erklärte der Jurist. "Wir gehen davon aus, dass eine Verbesserung unmöglich ist."

Ähnlich hat auch der oberösterreichische Anwalt Michael Poduschka argumentiert, der vergangene Woche die erste Klage eingebracht hat. Diese sei dem Händler bereits zugestellt worden, bestätigte der Sprecher der Porsche Holding heute. "Sie wurde an uns weitergeleitet und befindet sich in rechtlicher Prüfung."

VW-Besitzer, die rechtlich gegen ihre Händler vorgehen wollen, haben im wesentlichen zwei Möglichkeiten. Sie können auf Gewährleistung und/oder Irrtum klagen. In beiden Fällen verjähren die Ansprüche aber nach einer gewissen Zeit. Bei Irrtum können diese drei Jahre ab Kauf geltend gemacht werden, bei Gewährleistung sind es zwei Jahre ab Übergabe des Autos.

(Schluss) snu/ivn

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