WKStA ermittelt |
07.04.2016 14:30:00
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VW-Skandal - Autofahrer brachten Betrugsanzeige ein
Die Autohalter erheben in ihrer am Mittwoch an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien sowie die Staatsanwaltschaft Braunschweig (Deutschland) übermittelten Anzeige schwere Vorwürfe. So ist etwa von Vermögensverschiebung, Irreführung und Bereicherungsabsicht die Rede.
Klar sei, dass VW in Millionen von Fahrzeugen eine unzulässige Abschaltvorrichtung eingebaut hat, damit bei Abgastests die Stickoxidwerte (NOx) eingehalten werden. Konkret habe es beim Dieselmotor EA 189 EU5 zwei "Abgasrückführungsmodi" gegeben. Im Modus 1 - gedacht für den Prüfstand - seien sämtliche Grenzwerte eingehalten worden, die Abgasrückführrate relativ hoch gewesen. Im Modus 2 seien dagegen die zulässigen Werte um ein Vielfaches überschritten worden. Dank der Abschaltvorrichtung habe die Fahrzeugsoftware erkennen können, ob sich das Auto auf dem Prüfstand befand oder nicht - und habe entsprechend umschalten können.
"Falls die Fahrzeuge auch im Realbetrieb mit dem Abgasrückführmodus 1 unterwegs gewesen wären, hätten sie bei weitem mehr Sprit verbraucht und/oder wäre ihr Beschleunigungsverhalten und ihre Leistung herabgesetzt gewesen", schreiben die Anzeiger, die vom oberösterreichischen Rechtsanwalt Michael Poduschka vertreten werden.
Die Anzeiger seien also - wie hunderttausende andere Österreicher - vorsätzlich getäuscht und in die Irre geführt wurden. Wenn sie gewusst hätten, dass sich VW bzw. die "dahinter stehenden Personen die Zulassung nur durch Manipulationen erschlichen haben und das erworbene Fahrzeug tatsächlich gar nicht auf österreichischen Straßen unterwegs sein dürfte, hätten sie den Fahrzeugkauf nicht getätigt".
Bis zum heutigen Tag gebe es keine behördlich genehmigte Verbesserungsmöglichkeit der betroffenen Fahrzeuge. Dennoch weigerten sich der VW-Konzern sowie die Händler, die manipulierten Autos zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuzahlen. "Es besteht daher für jeden der Meldungsleger ein Schaden in Höhe des Fahrzeugwertes, da diese jeweils um mehrere zehntausend Euro ein Fahrzeug erworben haben."
Die Manipulation sei vorgenommen worden, um den Konzerngewinn und die Höhe der damit in Zusammenhang stehenden Managerboni zu steigern, so die Anzeiger.
Anwalt Poduschka sieht den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Selbst wenn es jetzt zu Verbesserungen an den Autos käme, wäre dieser nicht mehr revidierbar, meint der Rechtsvertreter. Sollte ein Software-Update den Schaden reduzieren, "kann dies Volkswagen maximal als Strafmilderungsgrund angerechnet werden".
Poduschka hat in Sachen VW-Skandal bereits im Oktober bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eine Sachverhaltsdarstellung für zwei Grüne Nationalratsabgeordnete wegen "Gemeingefährdung von Menschen und Umwelt" eingebracht. Nach etwa drei Monaten hätten die Salzburger Ermittler den Akt an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergereicht. Weiters hat Poduschka rund 30 Klagen - die meisten gegen Händler, vier gegen die VW AG in Wolfsburg - eingebracht. Die Kläger wollen allesamt den Autokauf rückabwickeln, also ihr Geld zurück.
Was die deutsche Staatsanwaltschaft mit der Anzeige macht, werde spannend, so der Anwalt. In Deutschland gibt es nämlich, im Gegensatz zu Österreich, keine Strafbarkeit von Firmen (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, VbVG). Die in Braunschweig eingebrachte Anzeige richtet sich daher nur gegen "unbekannte Täter".
Die Porsche Holding aus Salzburg, Generalimporteurin der VW-Fahrzeuge, wollte sich zu der Anzeige nicht äußern. Die Sachverhaltsdarstellung "ist uns noch nicht bekannt. Grundsätzlich äußern wir uns nicht zu laufenden Verfahren", sagte ein Sprecher auf APA-Anfrage.
Die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt im Fall VW bereits, und zwar gegen unbekannte Täter wegen Verdachts des schweren Betrugs, der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt und wegen Verdachts der Abgabenhinterziehung. Das Ermittlungsverfahren befinde sich im Anfangsstadium, so Oberstaatsanwältin Alexandra Baumann zur APA.
snu/sp
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