19.05.2010 16:54:15

UPDATE: EU legt Kartellstreit mit Chipherstellern bei

   (NEU: weitere Details, Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen)

Von Peppi Kiviniemi Dow Jones NEWSWIRES BRÜSSEL (Dow Jones)--Die EU-Kommission hat erstmals einen Kartellstreit mit Unternehmen beigelegt. Neun Chiphersteller müssen nun wegen illegaler Preisabsprachen insgesamt rund 331 Mio EUR zahlen, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte. Dabei habe das Eingeständnis der Fakten durch die Konzerne die Strafzahlung um 10% gemindert.

   Seit sechs Jahren schauen sich die Kartellwächter der EU-Kommission bereits die Preisgestaltung bei den so genannten DRAM-Speicherchips in Personal Computern und Servern an. Von dem Verfahren betroffen waren die Unternehmen Micron, Samsung, Hynix, Infineon, NEC, Hitachi, Mitsubishi, Toshiba, Elpida und Nanya. Gegen Micron wurde keine Strafzahlung verhängt, da der Konzern im Jahr 2002 die Existenz des Kartells gegenüber der Kommission offengelegt hatte.

   Die Strafe für die Infineon Technologies AG liegt bei 56,7 Mio EUR, Samsung Electronics zahlt mit 145,7 Mio EUR den Löwenanteil. Der Fall war auch in den USA untersucht worden.

   Eine Beilegung des Kartellverfahrens hatte sich bereits am Dienstag abgezeichnet. Die Möglichkeit zur Beilegung von Untersuchungen hatte die EU im Jahr 2009 möglich gemacht. Damit hofft die EU die Anzahl der Berufungsverfahren im Zusammenhang mit Kartellentscheidungen zu reduzieren. In den USA hatte eine solche Beilegung mit den Unternehmen bereits stattgefunden.

   Im Zuge des EU-Prozesses haben alle Unternehmen ihre Verantwortung in dem Fall förmlich eingestanden. Das bedeutet, sie können die Entscheidung der Kommission nun im Nachhinein nicht mehr anfechten.

   "Mit der Anerkennung ihrer Teilnahme an dem Kartell haben die Konzerne der Kommission ermöglicht, ihre lang andauernde Untersuchung zu einem Abschluss zu bringen und gleichzeitig Kapazitäten für andere Kartelluntersuchungen frei zu machen", sagte Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.

   Das Kartell hatte zwischen 1998 und 2002 bestanden. Während dieser Zeit haben die Konzerne geheime Informationen, hauptsächlich auf einer bilateralen Basis, ausgetauscht. Auf diese Weise konnten sie die Preisniveaus für DRAM-Speicherchips, die an die großen Computerhersteller wie Hewlett-Packard und Dell in Europa verkauft wurden, koordinieren, wie die Kommission weiter mitteilte.

   Die Beilegung habe die Entscheidungsprozedur der Kommission verkürzt, sagte Almunia. Die Lehren aus dem Prozess würden helfen, die Beilegung von einigen weiteren Fällen auf nicht mehr als sechs Monate, manchmal sogar weniger, zu beschleunigen.

   Unternehmen, die einen Beilegungsprozess mit der Kommission durchliefen, hätten mehr zu gewinnen als nur eine Strafminderung von 10%, sagte Götz Drauz, ein Partner der Anwaltskanzlei Howrey, die eines der Unternehmen in dem Kartellstreit vertreten hat. Die Teilnahme an einem solchen Verfahren bedeute, dass die Konzerne zu einem gewissen Ausmaß die Meinung der Kommission zum Zeitrahmen eines Kartells und zum betroffenen Umsatz beeinflussen könnten. Letztlich könne dadurch die Strafzahlung substanziell vermindert werden.

   Unterdessen hat Samsung mitgeteilt, die Strafe der Kommission zu akzeptieren. Zudem wolle der Konzern sicherstellen, in Zukunft gegen keine Kartellvorschriften zu verstoßen. Dazu habe Samsung ein Compliance Team ins Leben gerufen, das Richtlinien für eine Systemverbesserung und Mitarbeiterschulungen aufstelle.

   Infineon versicherte, dass sich die Strafe der EU-Kommission wegen unzulässiger Preisabsprachen nicht auf ihr Ergebnis 2010 auswirken werde. "Wir haben Rückstellungen für eine mögliche Strafe gebildet und während der Untersuchung mit der EU kooperiert", sagte ein Sprecher des DAX-Konzerns.

   Toshiba erklärte ihre Einwillung zur Beilegung des Falls damit, "Ausgaben, Unannehmlichkeiten und Ablenkungen zu vermeiden, die aus weiteren Untersuchungen entstanden" wären.

   Auch Elpida versprach, der Entscheidung folgen zu wollen. Demgegenüber teilte Mitsubishi mit, eine Entscheidung zu den weiteren Schritten nach einer gründlichen Überprüfung der EU-Benachrichtigung fällen zu wollen.

Webseiten: www.infineon.com www.hynix.com www.samsung.com www.micron.com www.elpida.com www.nec.com www.renesas.com www.hitachi.com www.toshiba.com www.nanya.com

- Von Peppi Kiviniemi, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 111, unternehmen.de@dowjones.com

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