Siemens Aktie
WKN: 723610 / ISIN: DE0007236101
09.05.2008 17:10:00
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ROUNDUP 3: Siemens-Affäre: Pierer soll Aufsichtspflicht verletzt haben
MÜNCHEN (dpa-AFX) - In der milliardenschweren Schmiergeldaffäre wirft die Staatsanwaltschaft München der früheren Konzernspitze um Heinrich von Pierer eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Pierer bleibt zwar vorerst von strafrechtlichen Ermittlungen verschont, gegen ihn und andere frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sei im Zusammenhang mit dem Skandal aber ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, teilten die Ermittler am Freitag mit. Es gebe "keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten". Pierer ist damit weiterhin kein Beschuldigter in der Affäre, ihm droht aber eine Geldbuße von bis zu einer Million Euro. Aktive Vorstände und Aufsichtsräte seien von dem Verfahren nicht betroffen, stellte die Staatsanwaltschaft zugleich klar.
Pierer selbst zeigte sich in der Schmiergeldaffäre zur Zusammenarbeit mit den Behörden bereit. Sein für Pressefragen zuständiger Anwalt Winfried Seibert erklärte: "Herr von Pierer nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis und ist weiterhin zur vollen Kooperation mit der Staatsanwaltschaft bereit." Der einstige Konzern- Chef sowie andere Mitglieder der ehemaligen Konzernführung waren im Zusammenhang mit dem Skandal in den vergangenen Wochen zunehmend unter Druck geraten. In Medienberichten hatte es unter anderem geheißen, Pierer habe zwei ehemalige Manager des Konzerns laut deren Zeugenaussagen zu fragwürdigen Provisionszahlungen angehalten. Er selbst hatte stets jede Verwicklung in die Affäre von sich gewiesen und seine Unschuld beteuert.
MILLIARDENSCHADEN
In Deutschlands größtem Schmiergeldskandal geht es um dubiose Zahlungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, die vermutlich größtenteils zur Bildung schwarzer Kassen im Ausland eingesetzt wurden. Bisher hat die Aufarbeitung der Affäre den Konzern bereits 1,8 Milliarden Euro gekostet.
Die Staatsanwaltschaft verwies als Basis für ihre Entscheidung am Freitag auf das sogenannte Ordnungswidrigkeitengesetz, wonach die Unternehmensleitung "alle durchführbaren und zumutbaren organisatorischen Maßnahmen" ergreifen müsse, die zur Verhinderung von Straftaten erforderlich seien. Einzelheiten zu den weiteren Ermittlungen gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Auch wer genau neben Pierer aus der früheren Siemens-Spitze von den Untersuchungen betroffen sei, wollten die Ermittler auf Anfrage nicht sagen.
SIEMENS BEGRÜSST VORGEHEN DER ERMITTLER
Siemens begrüßte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Dass die Behörde der Frage nachgehe, inwiefern ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, sei im Sinne einer umfassenden Aufklärung, teilte das Unternehmen mit. Siemens werde mit der Staatsanwaltschaft kooperieren. Es würden weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen geprüft, "um die Interessen des Unternehmens auch gegenüber Dritten zu wahren. Dies schließt - wie bereits mitgeteilt - auch die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche ein." Zu Pierer selbst wollte sich Siemens- Chef Peter Löscher bei einer Veranstaltung des "Clubs Hamburger Wirtschaftsjournalisten" am Freitag nicht äußern. Er könne grundsätzlich zu individuellen Personen keine Stellungnahme abgeben, erklärte Löscher. Das Vertrauen zu den heutigen Gremien - Vorstand und Aufsichtsrat - sei aber gegeben.
Die mit internen Ermittlungen in der Schmiergeld-Affäre beauftragte US-Kanzlei Debevoise & Plimpton hatte in ihrem Zwischenbericht kürzlich von umfangreichen Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften in dem Konzern gesprochen. In fast allen untersuchten Geschäftsbereichen und "zahlreichen" Ländern sei man auf Belege für Fehlverhalten gestoßen, erklärten die Ermittler./cs/mf/DP/das

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