16.01.2024 17:28:39
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Oberstes US-Gericht setzt Schlusspunkt in Streit von Apple und Epic
SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Apple muss in den USA eine Lockerung der Regeln in seinem App Store akzeptieren, die den iPhone-Konzern viel Geld kosten könnte. App-Entwickler sollen Nutzer künftig zu Bezahlmethoden außerhalb von Apples Download-Plattform beim Kauf ihrer digitalen Inhalte leiten dürfen. Ein entsprechendes Urteil eines Berufungsgerichts tritt in Kraft, da es das Oberste Gericht der USA am Dienstag ablehnte, sich mit dem Fall zu beschäftigen.
Apple nimmt eine Gebühr von 15 bis 30 Prozent vom Kaufpreis beim Erwerb von Apps, Abonnements und digitaler Inhalte. Wenn Entwickler ihre Nutzer direkt zu Bezahlwegen außerhalb der Plattform leiten dürfen, kann dem Konzern zumindest ein Teil dieser Erlöse entgehen.
Die Gerichtsentscheidung ist eine Folge des jahrelangen Streits zwischen dem Spielentwickler Epic Games ("Fortnite") und Apple. Epic wollte die Abgabe von bis zu 30 Prozent vom Kaufpreis umgehen. Die Firma griff dabei 2021 zu einem Trick: In den App Store wurde eine Version der Anwendung durchgeschleust, mit der Nutzer virtuelle Artikel auch an Apple vorbei kaufen konnten. Apple verbannte "Fortnite" wegen des Regel-Verstoßes aus dem App Store. Epic warf Apple daraufhin unfairen Wettbewerb vor.
Am Ende verlor Epic in fast allen Punkten vor Gericht - und Apple muss nach dem Schlusspunkt in dem Verfahren weiterhin "Fornite" nicht in den App Store zurückkehren lassen. Die Regeländerung bei den Hinweisen auf externe Bezahlwege war der einzige Wermutstropfen für Apple. Die Richter begründeten ihre Aufforderung mit einem Verstoß des Konzerns gegen kalifornische Wettbewerbsbestimmungen. Auch Epic war vor das Oberste Gericht gezogen und wurde ebenfalls abgewiesen.
Zugleich stehen die App-Store-Regeln von Apple auch im Visier europäischer Regulierer. Am 7. März soll der Digital Markets Act (DMA) greifen, der unter anderem die Öffnung großer Plattformen für App Stores anderer Anbieter vorschreibt. Apple wehrt sich dagegen und verweist unter anderem auf Sicherheitsüberlegungen./so/DP/jha
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