16.02.2009 12:39:00
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Leo Kirch mit Anfechtungsklage gegen Dt Bank erfolgreich - ddp
KARLSRUHE (Dow Jones)--Der Bundesgerichtshof hat am Montag die Beschlüsse über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG für das Jahr 2002 für nichtig erklärt. Vor dem 2. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe hatten damit die Anfechtungsklagen des Medienunternehmers Leo Kirch sowie zweier weiterer Aktionäre der Deutschen Bank AG weitgehend Erfolg.
Dabei ging es um die Jahreshauptversammlung der Bank vom 10. Juni 2003. Im Vordergrund stand die formelle Frage, ob die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse mangels ordnungsgemäßer Protokollierung nichtig sind.
Nachdem die Klagen in den Vorinstanzen erfolglos geblieben waren, hat der BGH nunmehr auf die Revisionen der Kläger die Entlastungsbeschlüsse betreffend Vorstand und Aufsichtsrat für nichtig erklärt.
BGH-Pressesprecher Wolfgang Eick sagte auf ddp-Anfrage, das Urteil wirke sich nicht auf den entsprechenden Schadenersatzprozess aus. Die jetzt für nichtig erklärten Entlastungsbeschlüsse könnten nun "noch mal nachgeholt und neu gefasst werden". Im Aktienrecht habe die Entlastung des Vorstands anders als etwa im Vereinsrecht "eher symbolische Bedeutung".
Die Vorinstanzen - das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - hatten entschieden, dass es bei dem Aktionärstreffen im Jahr 2003 zwar zu bestimmten Regelwidrigkeiten gekommen sein. Doch hätten die Kläger nicht "zur rechten Zeit" Widerspruch eingelegt. Die seinerzeit gefassten Beschlüsse verlören somit nicht ihre Wirksamkeit.
Kirch hatte sich auch gegen die Beschlüsse zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003 sowie die Listen-Wahl der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder gewandt. Damit hatte er jedoch vor dem BGH keinen Erfolg.
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Kommentar des früheren Vorstandssprechers des Geldinstituts, Rolf Breuer, der in einem Fernsehinterview die Kreditwürdigkeit von Kirchs Mediengruppe angezweifelt hatte. Kurze Zeit später ging das Unternehmen in die Insolvenz.
(AZ: II ZR 185/07 - Urteil vom 16. Februar 2009)
Webseite: http://www.bundesgerichtshof.de
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February 16, 2009 06:07 ET (11:07 GMT)
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