12.03.2018 19:45:40

Landesarbeitsgericht: VW darf mutmaßlichem Islamisten nicht kündigen

HANNOVER (dpa-AFX) - Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die Kündigung eines mutmaßlichen Islamisten beim Autobauer Volkswagen (Volkswagen (VW) vz) für unwirksam erklärt. Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zu einer radikal-militanten Bewegung reiche für eine Kündigung des Arbeitsvertrages nicht aus, urteilten am Montag die Richter in Hannover. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist möglich.

Dem Mann war nach einer gescheiterten Ausreise Richtung Syrien der Pass entzogen worden. VW (Volkswagen (VW) vz) hatte dem Montagearbeiter gekündigt, weil der Verdacht bestand, dass er sich dem militanten Dschihad anschließen wolle.

"Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet", hieß es zur Begründung. "Rein außerdienstliche Umstände können die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses weder fristlos noch fristgemäß rechtfertigen", so die Richter (AZ.: 15 Sa 319/17)./eks/DP/tos

Analysen zu Volkswagen (VW) AG Vz.mehr Analysen

13.02.25 Volkswagen Sector Perform RBC Capital Markets
04.02.25 Volkswagen Neutral Goldman Sachs Group Inc.
03.02.25 Volkswagen Market-Perform Bernstein Research
03.02.25 Volkswagen Neutral JP Morgan Chase & Co.
03.02.25 Volkswagen Sector Perform RBC Capital Markets
Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Volkswagen (VW) AG Vz. 100,35 0,41% Volkswagen (VW) AG Vz.