04.03.2022 21:00:39
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Klage von Tesla-Kritikern gegen Wasserentnahme hat teilweise Erfolg
Das Gericht begründete die Entscheidung mit einem Verfahrensfehler und gab damit der Klage der Umweltverbände Grüne Liga und Nabu teilweise statt. Das Landesamt für Umwelt habe die Öffentlichkeit nicht bei der Entscheidung über eine Erhöhung der Fördermengen von 2,5 auf 3,57 Millionen Kubikmeter im Jahr beteiligt, so der Vorsitzende Richter. Die Öffentlichkeitsbeteiligung muss nun nachgeholt werden. Erst dann könne die erhöhte Förderung beginnen, wie das Gericht ausführte. Offen ist, wie lange das dauern wird. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.
Mit dem Urteil darf der Wasserverband Strausberg-Eggersdorf (WSE) vorerst kein Wasser fördern, bis die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt ist. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dürfte ein Schock für den WSE sein. Der Verband sah die Wasserversorgung in der Region um die Tesla-Fabrik wegen des Rechtsstreits in Gefahr. Der WSE hatte deshalb im Vorfeld angekündigt, den Versorgungsauftrag mit Tesla kündigen zu wollen, sollte die wasserrechtliche Genehmigung vom Gericht kassiert werde.
Erst wenige Stunden vor der Gerichtsentscheidung zur Wasserentnahme hatte Brandenburg die Genehmigung für den Bau der Tesla-Fabrik erteilt - rund zwei Jahre nach dem Baustart. Was die jüngste Gerichtsentscheidung nun genau für die Tesla-Genehmigung bedeutet, war am Freitagabend zunächst unklar.
Tesla hatte zu dem Gerichtsverfahren vorab erklärt, dass "kein direkter Zusammenhang" zum Unternehmen bestehe. Es pocht auf Aussagen der Landesregierung, wonach die Wasserversorgung der Menschen in der Region und der Tesla-Fabrik nicht gefährdet sei.
FRANKFURT (Oder) (dpa-AFX)
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