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14.02.2013 13:57:32
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EU bringt Gesetz für Transaktionssteuer auf den Weg
Von Angelika Busch-Steinfort
BRÜSSEL--Nachdem elf EU-Staaten beschlossen haben, im Alleingang eine Abgabe auf Bank- und Börsengeschäfte einzuführen, hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Einführung der Finanztransaktionssteuer (FTS) vorgelegt. Dieser sieht Mindeststeuersätze auf den Aktien- und Anleihenhandel von 0,1 Prozent und für den Derivatehandel von 0,01 Prozent vor. Die Steuer dürfte nach Einschätzung der Kommission den elf Staaten jährliche Einnahmen von insgesamt 30 bis 35 Milliarden Euro bringen. Die Abgabe einführen wollen: Deutschland, Frankreich, Belgien, Österreich, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Slowenien, die Slowakei und Estland.
"Nunmehr rufe ich diese Mitgliedstaaten auf, den eingeschlagenen Weg zur Einführung der weltweit ersten regionalen FTS mit Ehrgeiz, Dynamik und Entschlossenheit weiter zu verfolgen", sagte Steuerkommissar Algirdas Semeta.
Anderen EU-Staaten steht es jederzeit frei, sich dem Vorhaben anzuschließen. Sie haben ohnehin das Recht, sich an den folgenden technischen und politischen Beratungen zu beteiligen. An der Abstimmung über den Gesetzesvorschlag dürfen sich allerdings nur die teilnehmenden Staaten beteiligen - und wie immer in Steuerfragen ist dabei Einstimmigkeit erforderlich. Das Europäische Parlament muss angehört werden, hat aber kein Mitbestimmungsrecht. Die Kommission erwartet, dass die Steuer ab Januar 2014 angewendet werden kann.
Bei der inhaltlichen Gestaltung hat sich Semeta weitgehend an seinem ursprünglichen Gesetzesvorschlag von September 2011 orientiert, mit dem Ziel eine Finanztransaktionssteuer in allen 27 Mitgliedstaaten einzuführen. Dies hatte sich aber aufgrund der ablehnenden Haltung unter anderem Großbritanniens und Schwedens nicht durchsetzen lassen.
So wurde das "Ansässigkeitsprinzip" beibehalten, nachdem die Steuer zu zahlen ist, wenn eine der an der Transaktion beteiligten Parteien in einem der elf Mitgliedstaaten ihren Sitz hat und zwar unabhängig davon, wo die Transaktion stattfindet. Dieses Prinzip soll auch dann gelten, wenn eine an dem Handel beteiligte Bank lediglich im Namen einer Partei handelt, die in einem der elf Staaten ansässig ist.
Um die Verlagerung von Finanzaktivitäten in Staaten ohne die Abgabe zu vermeiden, sieht Semetas Vorschlag zudem als neues Element das "Ausgabeprinzip" vor. Danach muss auf jedes Finanzinstrument, das in einem der elf Staaten ausgegeben wurde, die Transaktionssteuer erhoben werden, selbst wenn das Papier zwischen Parteien gehandelt wird, die nicht im FTS-Raum ansässig sind, sondern beispielsweise in London.
Finanzgeschäfte von Privatpersonen und kleinen Unternehmen wie Hypotheken, Kredite oder Versicherungen sollen von einer Besteuerung ausgenommen werden ebenso wie herkömmliche Investmentbankaktivitäten im Zusammenhang mit Kapitalbeschaffung und Transaktionen im Rahmen von Umstrukturierungen. Ausgeschlossen werden sollen zudem Refinanzierungstätigkeiten, geldpolitische Aktivitäten und die öffentliche Schuldenverwaltung, also die Tätigkeiten der Europäischen Zentralbank und der Euro-Rettungsfonds EFSF und ESM.
Begründet wird diese Steuer damit, dass der Finanzsektor als wesentlicher Auslöser der Wirtschaftskrise einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der EU-Staaten leisten müsse, da die Steuerzahler mit massiven Rettungspaketen für die Banken zur Kasse gebeten worden seien. Zudem werde die Branche verglichen mit anderen Sektoren zu gering besteuert und komme aufgrund der Mehrwertsteuerbefreiung auf Finanzdienstleistungen jährlich in den Genuss von Steuervorteilen in zweistelliger Milliardenhöhe. Als weiteres Argument wird angeführt, mit der Steuer ließen sich riskante Geschäfte wie etwa im Hochfrequenzhandel einschränken.
Kontakt zum Autor: angelika.busch-steinfort@dowjones.com
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February 14, 2013 07:44 ET (12:44 GMT)
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