06.12.2013 14:25:21

DGAP-Stimmrechtsanteile: Volkswagen AG Vz. (VW AG)

DGAP-PVR: VOLKSWAGEN AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

VOLKSWAGEN AG

06.12.2013 14:25

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Veröffentlichung nach § 27a Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH, Stuttgart, Deutschland (die 'Mitteilende') hat der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 4. Dezember 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 4. Dezember 2013 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: 'Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 , Nr. 1 WpHG). 1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG) a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an. d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapital- struktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividenden- politik an. 2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG) Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.' Wolfsburg, den 6. Dezember 2013 VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Der Vorstand



06.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de



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