Lufthansa Aktie
WKN: 823212 / ISIN: DE0008232125
08.09.2015 23:32:47
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Auch Arbeitsgericht Köln hat keine Einwände gegen Pilotenstreik
KöLN (AFP)--Das Arbeitsgericht Köln hat den Pilotenstreik bei der Lufthansa für rechtens erklärt. Die Richter lehnten am Dienstagabend einen von der Tochtergesellschaft Germanwings eingereichten Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Streik der Pilotengewerkschaft Cockpit ab. Das Gericht sehe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gewerkschaft ein unzulässiges Streikziel verfolge, erklärte ein Sprecher. Es halte den Streik auch nicht für unverhältnismäßig. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Zuvor hatte das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main einen entsprechenden Antrag von Lufthansa abgelehnt. Das Unternehmen kündigte an, in Berufung zu gehen. Das hessische Landesarbeitsgericht will sich am Mittwochvormittag mit dem Antrag befassen.
Cockpit hatte am Montagabend angekündigt, ihren am Dienstag um 08.00 Uhr begonnenen Streik bei der Lufthansa auf den gesamten Mittwoch auszuweiten. Am Dienstag fiel bereits jeder zweite der rund 170 Langstreckenflüge aus, mehr als 20.000 Passagiere waren betroffen. Am Mittwoch sollen vor allem Kurz- und Mittelstreckenverbindungen ausfallen. Die Lufthansa strich 1.000 Flüge, betroffen sind nach Konzernangaben 140.000 Passagiere. 500 Lufthansa-Flüge sollen wie geplant abheben.
DJG/ros
(END) Dow Jones Newswires
September 08, 2015 17:02 ET (21:02 GMT)- - 05 02 PM EDT 09-08-15

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