Volkswagen Aktie
WKN: 766403 / ISIN: DE0007664039
Zusammenarbeit beendet |
30.08.2015 18:21:47
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VW muss Suzuki-Anteil verkaufen
Die Richter des Schiedsgerichts stellten in ihrer Entscheidung nach den übereinstimmenden Angaben fest, dass Suzuki die im Jahr 2009 begonnene Zusammenarbeit mit Volkswagen rund zwei Jahre später rechtmäßig mit Wirkung zum 18. Mai 2012 gekündigt hat. In der Folge muss der deutsche Konzern seine Finanzbeteiligung an Suzuki aufgeben. Schon vor der Kündigung allerdings hatten die Japaner der Entscheidung zufolge den Kooperationsvertrag gebrochen. Aus dem Grund kann Volkswagen womöglich Schadensersatz fordern. Die Höhe solcher Ansprüche ließ das Gericht bislang aber offen.
Volkswagen dürfte zudem angesichts des erzwungenen Aktienverkaufs erhebliche Einnahmen erzielen: Der Wert von Volkswagens 19,9-Prozent-Anteil an Suzuki hat sich seit dem Einstieg im Jahr 2009 auf rund 3,4 Milliarden Euro fast verdoppelt. Der deutsche Autohersteller erwartet denn auch nach eigenen Angaben "aus dem Verkauf der Suzuki-Anteile einen positiven Einfluss auf Ergebnis und Liquidität".
Auf Nachfrage machte ein Volkswagen-Sprecher allerdings keine Angaben darüber, mit welchem Wert die Suzuki-Beteiligung derzeit in den Büchern des Konzerns steht. Die Einzelheiten des Verkaufs werde Volkswagen nun mit Suzuki abstimmen, sagte ein Sprecher des deutschen Unternehmens. Erst anschließend seien "verlässliche Aussagen über die Auswirkungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung" möglich. Noch am Sonntag wollte Volkswagen nach den Worten des Sprechers eine Investmentbank beauftragen.
Nach den Angaben von Suzuki ist Volkswagen allerdings nicht frei in der Wahl des Käufers der Anteile. Der deutsche Konzern müsse die Suzuki-Aktien an Suzuki selbst oder einen von dem japanischen Hersteller benannten Dritten verkaufen, heißt es in einer Mitteilung der Japaner. Suzuki erklärte zudem, die Anteile selbst übernehmen zu wollen. Ein Volkswagen-Sprecher sagte auf Anfrage nur, an wen Volkswagen die Beteiligung abgeben werde, sei nicht entschieden. Klar ist laut Volkswagen aber: "Die Zusammenarbeit beider Unternehmen ist für beendet erklärt worden."
Noch im Jahr 2009 hatten Volkswagen und Suzuki ihre Partnerschaft mit großen Erwartungen verbunden. Damals beteiligte sich im Gegenzug zum Volkswagen-Einstieg bei Suzuki der japanische Konzern mit 1,5 Prozent an dem deutschen Konkurrenten. Zudem wollten die Unternehmen technisch zusammenarbeiten. Volkswagen erhoffte sich davon etwa Vorteile im Geschäft mit Kleinwagen und einen besseren Zugang zum indischen Markt.
Die Kooperation scheiterte aber schnell. Suzuki warf Volkswagen vor, den Japanern anders als vereinbart technische Entwicklungen vorzuenthalten. Volkswagen wiederum bezeichnete es als Bruch der Vereinbarungen, dass Suzuki Dieselmotoren bei Fiat statt bei VW einkaufte. Die Partner entzweite zudem, dass Volkswagen gelegentlich den Eindruck erweckte, Suzuki sei ein Tochterunternehmen des Konzerns.
Die Japaner forderten daraufhin das formelle Ende der Zusammenarbeit und wandten sich an das Schiedsgericht in London. Volkswagen bezeichnete dies als unbegründet. Der Wolfsburger Konzern wollte trotz der Unstimmigkeiten an der Suzuki-Beteiligung festhalten.
Dem Vorhaben stellten sich die Richter nun in den Weg. Der Volkswagen-Sprecher sagte am Sonntag gleichwohl: "Bei diesem Schiedsspruch gibt es keinen Gewinner oder Verlierer." Volkswagen begrüße, dass "endlich Klarheit geschaffen wurde". Der Konzern respektiere die Entscheidung. Suzuki äußerte sich ähnlich: "Wir sind zufrieden mit der Entscheidung", zitierte der japanische Autohersteller seinen Chef Osamu Suzuki. Mit dem Schiedsspruch habe Suzuki sein vorrangiges Ziel, die Rückgabe der Aktien, erreicht.
DJG/hev/apo Dow Jones Newswires

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