Für Unternehmen 19.01.2022 17:56:39

Telekom-Aktie dreht ins Plus: Deutsche Telekom steigt in den Markt mit Cloud-Telefonie ein - Entschädigung zugesprochen

Telekom-Aktie dreht ins Plus: Deutsche Telekom steigt in den Markt mit Cloud-Telefonie ein - Entschädigung zugesprochen

Das Angebot richte sich nicht an Privatkunden, sondern an Unternehmen und Organisationen, teilten beide Firmen am Mittwoch in Bonn und Berlin mit.

Bei der Cloud-Telefonie werden alle Funktionen einer Telefonanlage im Rechenzentrum eines Providers betrieben und über das Internet bereitgestellt. Bei Kunden werden so eigene Telefonanlagen-Hardware und spezielle Telefonie-Verkabelungen abgelöst.

Bislang hatte die Telekom dieses Geschäftssegment weitgehend Spezialfirmen wie Vonage oder NFON überlassen. Allerdings hatte die Deutsche Telekom Capital Partners (DTCP), der Risikokapitalgeber der Deutschen Telekom, bereits 2020 in das französische Start-up Aircall investiert.

Cloudbasierte Telefonanlagen wie die von Aircall können vergleichsweise einfach in Kundenmanagement-Software (CRM) oder Help-Desk-Systeme integriert werden. "Die Geschäftskunden der Deutschen Telekom erhalten uneingeschränkt Zugriff auf die Aircall-Technologie", hieß es beim Telekom-Konzern. Mit dem neuen Segment wendet sich die Telekom in erster Linie an Vertriebs- und Support-Teams von kleinen und mittelständigen Unternehmen.

Aircall drängt mit der Partnerschaft auf den deutschsprachigen Markt und wird Ende Februar einen Standort in Berlin mit zunächst 15 Mitarbeitern eröffnen. Das Unternehmen wurde 2014 in Paris gegründet und ist mit Niederlassungen in Paris, New York, Sydney, Madrid und London präsent. Insgesamt hat Aircall mehr als 600 Mitarbeiter.

Nachdem die Aktien der Deutschen Telekom am Mittwoch im XETRA-Handel zunächst leichte Abgaben verbuchten, drehten sie und gewannen zum Handelsschluss 1,5 Prozent auf 16,20 Euro.

Gericht der EU spricht Telekom 1,75 Millionen Euro Entschädigung zu

Das Gericht der Europäischen Union hat der Deutschen Telekom eine Entschädigung in Höhe von 1,75 Millionen Euro zugesprochen. Die EU-Kommission muss das Geld zahlen, da sie sich geweigert hatte, sogenannte Verzugszinsen auf eine zuvor verhängte, aber Jahre später wieder verringerte Wettbewerbsstrafe zu zahlen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim EuGH eingelegt werden (Rechtssache T-610/19).

2014 hatte die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe gut 31 Millionen Euro gegen Europas größtes Telekommunikationsunternehmen verhängt, weil es seine beherrschende Stellung auf dem slowakischen Markt missbraucht habe. Die Telekom klagte dagegen, zahlte die Strafe aber bereits. Vier Jahre nach dem Beschluss der Kommission gab das Gericht der EU der Klage teilweise statt und reduzierte die Strafe um rund 12 Millionen. Das Geld wurde daraufhin erstattet, jedoch lehnte es die EU-Kommission ab, für die rund vier Jahre zwischen der ursprünglichen Strafe und der Erstattung Verzugszinsen zu zahlen.

Einer Forderung nach zusätzlichem Schadenersatz erteilte das Gericht am Mittwoch jedoch eine Absage. Die Deutsche Telekom habe keine schlüssigen Beweise dafür vorgelegt, dass der geltend gemachte Schaden tatsächlich eingetreten sei.

/chd/DP/eas

BONN/BERLIN (dpa-AFX)

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