20.12.2013 11:51:02

Sto: Der Klage der Aktionärin wurde stattgegeben

Stühlingen (www.aktiencheck.de) - Der Vorstand der Sto AG , Stühlingen, gibt bekannt, dass der Klage einer Aktionärin, in der eine Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Sto AG vom 12.06.2013 zu Punkt 6 der Tagesordnung erhoben worden ist, gemäß heutiger Mitteilung des Landgerichtes Mannheim in erster Instanz von der zuständigen Kammer des Landgerichtes stattgegeben wurde (Az. 23 O 50/13), so das Unternehmen in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schriftliche Urteilsgründe liegen der Sto AG noch nicht vor. Ob die Sto AG gegen das Urteil Berufung einlegen wird, werden Vorstand und Aufsichtsrat entscheiden, nachdem ihnen die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Der Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 12.06.2013 beinhaltete die Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Sto SE und über die Feststellung der Satzung.

Parallel zur Klage der Aktionärin hat die Sto AG Antrag auf Freigabe des Umwandlungsbeschlusses beim OLG Karlsruhe gestellt (Az. 14 UH 1/2013), über den der zuständige 14. Senat am 10. Januar 2014 mündlich verhandeln wird; wann dort eine Entscheidung fallen wird, ist offen. (20.12.2013/ac/n/nw)

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