Wegen Biblis-Stilllegung |
15.09.2014 17:23:00
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RWE klagt auf 235 Millionen Euro Schadenersatz
Nach dem Reaktorunglück in Japan waren im März 2011 die ältesten Atomkraftwerke Deutschlands binnen weniger Tage auf Betreiben des Bundes stillgelegt worden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Januar 2014, dass die Abschaltung rechtswidrig gewesen sei. Hessen hatte damals bei der Stilllegung bewusst auf eine Anhörung von RWE verzichtet.
Die Landesregierung hat bereits mehrfach betont, dass Hessen nach dem Reaktorunglück wie alle anderen Bundesländer auch ohne Anhörung aufgrund der Vorgaben des Bundes gehandelt habe. Der Bund müsse deshalb für mögliche Schadenersatzansprüche aufkommen. Zudem sei fraglich, ob RWE überhaupt Schadenersatz verlangen könne, da das Unternehmen gegen die Stilllegungsverfügung im Jahr 2011 keinen Widerspruch eingelegt habe.
Nach Angaben des Wiesbadener Umweltministeriums will das Land nun eine sogenannte Klageerwiderung an das Landgericht Essen schicken. Die grundsätzliche Rechtsfassung von Hessen werde davon aber nicht beeinflusst. In Essen war die Klage von RWE Ende August eingereicht worden. Das Bundesumweltministerium hatte danach erklärt, berechtigte Ansprüche von RWE gegen den Bund seien nicht zu erkennen, rechtlich relevante Handlungen seien auch nicht vorgenommen worden.
Ein Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags soll klären, wer die politische Verantwortung für die Vorgänge trägt. Die SPD will dazu Ministerpräsident Volker Bouffier und die damalige Umweltministerin Lucia Puttrich (beide CDU) als Zeugen laden. Aussagen sollen auch Ex-Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Vertreter von RWE./glb/DP/he
WIESBADEN (dpa-AFX)
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