Vodafone Group Aktie

Vodafone Group für 0 Euro bei ZERO ordern (zzgl. Spreads)

WKN DE: A1XA83 / ISIN: GB00BH4HKS39

<
News + Analysen
News + Adhoc
Analysen
Kursziele
>
<
Unternehmen
Termine
Profil
>
<
zugeh. Wertpapiere
Zertifikate
Optionsscheine
Knock-Outs
>
12.10.2023 17:02:38

ROUNDUP: BGH prüft Urheberrechtsstreit um Kabelfernsehen in Seniorenheimen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof prüft einen möglicherweise folgenreichen Urheberrechtsstreit um das Kabelfernsehen in Seniorenheimen. Die höchsten deutschen Zivilrichter beschäftigte am Donnerstag in Karlsruhe die Frage, ob ein Heimbetreiber eine Vergütung bezahlen muss, wenn er über eine Satellitenanlage TV- und Rundfunksignale an die Bewohner weiterleitet und ihnen so Fernsehen ermöglicht. Die Verwertungsgesellschaften Gema und Corint Media sehen durch die Weiterleitung der Satellitensignale in einem Seniorenzentrum im rheinland-pfälzischen Dahn Urheberrechte verletzt und haben auf Unterlassung geklagt.

Aus Sicht des Oberlandesgerichts Zweibrücken zu Unrecht. Die Weiterleitung an die rund 90 Senioren sei keine öffentliche Wiedergabe, die einen solchen Anspruch begründe. Vielmehr handele es sich um einen abgeschlossenen privaten Kreis von potenziellen Empfängern. Senioren, die in der Regel ihren letzten Lebensabschnitt im Heim verbringen, seien nicht mit fluktuierenden Hotelgästen vergleichbar, sondern mit den Bewohnern einer Eigentümergemeinschaft.

Die Verwertungsgesellschaften greifen diese OLG-Entscheidung an. Bei der mündlichen BGH-Verhandlung am Donnerstag pochten ihre Anwälte auf eine Vergütungspflicht. Der Urheber habe das Recht auf Teilhabe an jeder Verwertungshandlung. Die Weitersendung des Signals sei eine Leistung, die bezahlt werden müsse.

Die Anwälte des Heimbetreibers sehen hingegen keinen Grund für eine zusätzliche Vergütung. Heime würden durch den Anschluss nicht mehr Geld einnehmen; sie seien sogar gesetzlich dazu verpflichtet, diesen anzubieten. Aus Sicht der Vertreter des beklagten Heims hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung: "Es betrifft die gesamte Altenpflegebranche."

Für das betroffene Heim in Dahn müssten die Betreiber bei einer gerichtlichen Niederlage rund 6000 Euro im Jahr zahlen, sagte eine Sprecherin. Insgesamt würde es für den Betreiber aber wesentlich teurer: Zur Gruppe gehören demnach rund 120 Heime.

Der BGH will am 8. Februar (9.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden (AZ: I ZR 34/23 und I ZR 35/23)./skf/DP/men

Analysen zu Vodafone Group PLCmehr Analysen

26.08.25 Vodafone Group Kaufen DZ BANK
30.07.25 Vodafone Group Hold Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
24.07.25 Vodafone Group Underperform Bernstein Research
24.07.25 Vodafone Group Neutral UBS AG
24.07.25 Vodafone Group Underweight JP Morgan Chase & Co.
Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Deutsche Telekom AG 28,60 -0,17% Deutsche Telekom AG
Vodafone Group PLC 0,98 0,27% Vodafone Group PLC