Vodafone Group Aktie
WKN DE: A1XA83 / ISIN: GB00BH4HKS39
12.10.2023 17:02:38
|
ROUNDUP: BGH prüft Urheberrechtsstreit um Kabelfernsehen in Seniorenheimen
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof prüft einen möglicherweise folgenreichen Urheberrechtsstreit um das Kabelfernsehen in Seniorenheimen. Die höchsten deutschen Zivilrichter beschäftigte am Donnerstag in Karlsruhe die Frage, ob ein Heimbetreiber eine Vergütung bezahlen muss, wenn er über eine Satellitenanlage TV- und Rundfunksignale an die Bewohner weiterleitet und ihnen so Fernsehen ermöglicht. Die Verwertungsgesellschaften Gema und Corint Media sehen durch die Weiterleitung der Satellitensignale in einem Seniorenzentrum im rheinland-pfälzischen Dahn Urheberrechte verletzt und haben auf Unterlassung geklagt.
Aus Sicht des Oberlandesgerichts Zweibrücken zu Unrecht. Die Weiterleitung an die rund 90 Senioren sei keine öffentliche Wiedergabe, die einen solchen Anspruch begründe. Vielmehr handele es sich um einen abgeschlossenen privaten Kreis von potenziellen Empfängern. Senioren, die in der Regel ihren letzten Lebensabschnitt im Heim verbringen, seien nicht mit fluktuierenden Hotelgästen vergleichbar, sondern mit den Bewohnern einer Eigentümergemeinschaft.
Die Verwertungsgesellschaften greifen diese OLG-Entscheidung an. Bei der mündlichen BGH-Verhandlung am Donnerstag pochten ihre Anwälte auf eine Vergütungspflicht. Der Urheber habe das Recht auf Teilhabe an jeder Verwertungshandlung. Die Weitersendung des Signals sei eine Leistung, die bezahlt werden müsse.
Die Anwälte des Heimbetreibers sehen hingegen keinen Grund für eine zusätzliche Vergütung. Heime würden durch den Anschluss nicht mehr Geld einnehmen; sie seien sogar gesetzlich dazu verpflichtet, diesen anzubieten. Aus Sicht der Vertreter des beklagten Heims hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung: "Es betrifft die gesamte Altenpflegebranche."
Für das betroffene Heim in Dahn müssten die Betreiber bei einer gerichtlichen Niederlage rund 6000 Euro im Jahr zahlen, sagte eine Sprecherin. Insgesamt würde es für den Betreiber aber wesentlich teurer: Zur Gruppe gehören demnach rund 120 Heime.
Der BGH will am 8. Februar (9.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden (AZ: I ZR 34/23 und I ZR 35/23)./skf/DP/men

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu Vodafone Group PLCmehr Nachrichten
09:29 |
Gute Stimmung in London: FTSE 100 verbucht zum Handelsstart Zuschläge (finanzen.at) | |
26.09.25 |
FTSE 100-Wert Vodafone Group-Aktie: So viel Gewinn hätte ein Vodafone Group-Investment von vor einem Jahr eingefahren (finanzen.at) | |
19.09.25 |
FTSE 100-Handel aktuell: Das macht der FTSE 100 am Mittag (finanzen.at) | |
19.09.25 |
FTSE 100-Wert Vodafone Group-Aktie: So viel Verlust hätte ein Investment in Vodafone Group von vor 10 Jahren bedeutet (finanzen.at) | |
18.09.25 |
Freundlicher Handel in London: FTSE 100 klettert schlussendlich (finanzen.at) | |
18.09.25 |
FTSE 100-Handel aktuell: Börsianer lassen FTSE 100 am Nachmittag steigen (finanzen.at) | |
16.09.25 |
Schwache Performance in London: FTSE 100 sackt mittags ab (finanzen.at) | |
15.09.25 |
Schwacher Handel: FTSE 100 zum Start des Montagshandels in Rot (finanzen.at) |
Analysen zu Vodafone Group PLCmehr Analysen
26.08.25 | Vodafone Group Kaufen | DZ BANK | |
30.07.25 | Vodafone Group Hold | Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) | |
24.07.25 | Vodafone Group Underperform | Bernstein Research | |
24.07.25 | Vodafone Group Neutral | UBS AG | |
24.07.25 | Vodafone Group Underweight | JP Morgan Chase & Co. |
Aktien in diesem Artikel
Deutsche Telekom AG | 28,60 | -0,17% |
|
Vodafone Group PLC | 0,98 | 0,27% |
|