26.09.2016 15:20:48

Oettinger sieht bei neuer Roaming-Regelung große Rechtsunsicherheit

   Von Christian Grimm

   BERLIN (Dow Jones)--Die geplante vollständige Abschaffung der Roaming-Gebühren für das Telefonieren im europäischen Ausland wird nach Ansicht von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU) zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. "Da kommen sie automatisch in eine Grauzone hinein, die von Gerichten geklärt werden muss", sagte Oettinger am Montag bei einem Besuch in Berlin.

   Ab Mitte Juni nächsten Jahres, so plant es die EU-Kommission, sollen die Zusatzgebühren für Telefonieren und Surfen in anderen EU-Ländern der Vergangenheit angehören. Zunächst hatte Brüssel eine Befreiung für 90 Tage vorgeschlagen, war aber nach einem Aufschrei in der Öffentlichkeit umgeschwenkt. Jetzt sollen die Roaming-Gebühren komplett abgeschafft werden.

   Weil die Kosten für einen Mobilfunkvertrag in den Ländern der Europäischen Union aber bis zum Faktor 6 auseinanderklaffen, will Oettinger die Telekomunternehmen vor Missbrauch schützen. Der Digitalkommissar nannte das Beispiel eines Letten, der dauerhaft in Berlin lebt, seinen Telefonvertrag aber aus der Heimat mitbringt. Weil der lettische Anbieter auf dem deutschen Markt Datenvolumen einkaufen muss, das viel teurer ist als auf dem Heimatmarkt, produziert dieser Kunde für das Unternehmen Verluste.

   Nach Oettingers Vorstellungen sollen die Telekomunternehmen deshalb die Möglichkeiten bekommen, ihre Kunden anzuschreiben und gegebenenfalls mit Zusatzgebühren zu belegen. Dieser Aufschlag müsste dann von der nationalen Regulierungsbehörde gestattet werden. Für den in Berlin lebenden Letten, um im Beispiel zu bleiben, wäre die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn zuständig.

   Wie hoch die auflaufenden Verluste für einen ausländischen Telekomanbieter sein müssen, bevor er Zusatzgebühren verlangen darf, oder ob ein bestimmtes Datenvolumen als Grenze festgelegt wird, zu all dem konnte der Kommissar zunächst nichts sagen. Er will die Antwort den Gerichten überlassen. "Wir schließen Musterklagen (für Präzedenzfälle) nicht aus", meinte der CDU-Politiker dazu.

   Damit die Abschaffung der Zusatzgebühren wie vorgesehen im Sommer nächsten Jahres erfolgen kann, müssen sich die EU-Staaten bis Ende des Jahres auf den Vorschlag Oettingers einigen.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

   DJG/chg/smh

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   September 26, 2016 08:50 ET (12:50 GMT)

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