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Aktie unter die Lupe 25.11.2024 09:17:08

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Analyse: Hold-Bewertung von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) für Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Analyse: Hold-Bewertung von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank) für Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie

Die Privatbank Berenberg hat die Einstufung für Munich Re nach Gesprächen mit US-Investoren mit einem Kursziel von 525 Euro auf "Hold" belassen. Im Jahr 2025 könnten die Preise im Rückversicherungsgeschäft stabil bleiben und über einen Dominoeffekt zur Aufrechterhaltung der Preisdisziplin auf dem gesamten Versicherungsmarkt beitragen, schrieb Analyst Michael Huttner in seinem am Montag vorliegenden Branchenkommentar. Die Kapitalausschüttungen könnten im Zuge einer höheren Zinsvolatilität zwar nach oben oder unten beeinflusst werden. Angesichts der starken Solvabilitätsquote des Sektors hält er dieses Risiko jedoch für begrenzt.

Tagesaktuelle Aktienempfehlung: Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie im Fokus der Analyse und Bewertung

Um 09:01 Uhr sprang die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktie im XETRA-Handel an und legte um 0,4 Prozent auf 487,80 EUR zu. Also weist das Papier noch eine Entwicklungsmöglichkeit von 7,63 Prozent im Vergleich zum festgelegten Kursziel auf. Zuletzt wechselten 3 667 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft-Aktien den Besitzer. Seit Jahresbeginn 2024 kletterte der Anteilsschein um 34,8 Prozent nach oben. Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft dürfte die Finanzergebnisse für Q4 2024 voraussichtlich am 26.02.2025 präsentieren.

HAMBURG (dpa-AFX Analyser) / Redaktion finanzen.at

Veröffentlichung der Original-Studie: 22.11.2024 / 17:08 / GMT
Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: Datum in Studie nicht angegeben / Uhrzeit in Studie nicht angegeben / Zeitzone in Studie nicht angegeben

Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.


Bildquelle: Casimiro PT / Shutterstock.com

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