17.10.2016 16:05:00
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Ministerium zu VW-Skandal: Ohne Nachbesserung keine Zulassung
In Österreich sind erst rund die Hälfte
der Besitzer von Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns, die wegen des
Abgasskandals in die Werkstätten gerufen wurden, diesem Ruf gefolgt.
Streng genommen ist die andere Hälfte somit illegal unterwegs, denn
Autobesitzer müssen dem Rückruf folgen, da ihre Fahrzeuge nicht der
Genehmigung entsprechen.
"Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass dem Rückruf gefolgt wird. Ende des Jahres werden wir dies evaluieren. Wenn AutobesitzerInnen dem Rückruf nicht folgen, müsste in letzter Konsequenz die Zulassung entzogen werden", hieß es dazu aus dem Kabinett von Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) zur APA.
Für die Überwachung des Rückrufs ist das Verkehrsministerium zuständig, für Schadenersatz und Gewährleistung hingegen das Sozialministerium bzw. die Gerichte. Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben sich bis dato rund 3.800 Personen einem Strafverfahren bei der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angeschlossen.
(Schluss) stf/ggr
ISIN DE0007664039 WEB http://www.volkswagenag.com
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