04.05.2021 22:46:43

Merus gibt die Behandlung des ersten Patienten in der klinischen Studie der Phase I/II mit MCLA-129 bei fortgeschrittenem Lungenkrebs und anderen soliden Tumoren bekannt

Der vierte bispezifische, von Merus entwickelte und derzeit in klinischen Studien untersuchte Antikörper

UTRECHT, Niederlande und CAMBRIDGE, Mass., May 04, 2021 (GLOBE NEWSWIRE) -- Merus N.V.(Nasdaq: MRUS) ("Merus", "das Unternehmen", "wir" oder "unser"), ein Unternehmen aus dem Bereich der klinischen Onkologie, das innovative multispezifische volllange Antikörper (Biclonics® und Triclonics®) entwickelt, hat heute bekanntgegeben, dass der erste Patient in seiner Dosiseskalations- und Dosiserweiterungsstudie der Phase I/II behandelt wurde, in der MCLA-129 zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (engl.: non-small cell lung cancer, NSCLC) und anderen soliden Tumoren bewertet wird. MCLA-129 ist ein Biclonics® und bindet an EGFR und c-MET. EGFR ist bei vielen Tumoren ein wichtiger onkogener Treiber, und die Hochregulierung der c-MET-Signalwege wurde mit einer Resistenz gegen EGFR-Hemmung in Verbindung gebracht.

"Der Beginn unserer Studie der Phase I/II mit MCLA-129 ist ein wichtiger Schritt bei der Erreichung unseres Ziels, Patienten mit Krebs, einschließlich NSCLC, bedeutsame Behandlungen zu bieten", so Dr. Andrew Joe, Chief Medical Officer bei Merus. "Trotz der Erfolge zielgerichteter Therapien entwickeln Patienten häufig Resistenzen gegen aktuell zugelassene Behandlungen. Auf der Grundlage unserer vorklinischen Daten und anderer Daten freuen wir uns, MCLA-129 als potenzielle neue Behandlungsoption für Patienten mit Lungenkrebs und anderen Krebsarten zu untersuchen, insbesondere für Patienten, die nicht auf EGFR-Inhibitoren ansprechen."

Die Open-Label-Studie mit MCLA-129 der Phase I/II besteht aus einer Dosiseskalation mit einer anschließenden Dosiserweiterung. Die primären Ziele der Phase I sind die Bestimmung der maximal verträglichen Dosis und/oder der empfohlenen Dosis für Phase II. Die Ziele der Phase II sind die Beurteilung der Sicherheit, Verträglichkeit und potenziellen klinischen Wirksamkeit der empfohlenen Dosis in der Phase II bei Patienten mit fortgeschrittenen soliden Tumoren.

Weitere Informationen zur Studie finden Sie unter clinicaltrials.gov.

MCLA-129 ist Gegenstand einer Kooperationsvereinbarung zwischen Merus und Betta Pharmaceuticals Co. Ltd. (Betta). Im Januar 2019 kündigten Merus und Betta diese strategische Zusammenarbeit zur Entwicklung von MCLA-129 an, in der Merus Betta eine exklusive Lizenz zur Entwicklung und möglichen Vermarktung von MCLA-129 in China gewährt, wobei Merus alle Rechte außerhalb Chinas behält. Im Januar 2021 gab Betta bekannt, dass die chinesische nationale Medizinproduktebehörde ihren Antrag auf Prüfpräparat-Zulassung der MCLA-129-Injektion akzeptiert hat.

Über MCLA-129
MCLA-129 ist ein antikörperabhängiger, zellulärer Zytotoxizitäts-verstärkter Biclonics®-Antikörper, der die EGFR- und c-MET-Signalwege in soliden Tumoren hemmt. Vorklinische Daten aus Xenotransplantat-Krebsmodellen haben gezeigt, dass MCLA-129 TKI-resistentem NSCLC wirksam behandeln kann. MCLA-129 verfügt über zwei sich ergänzende Wirkmechanismen: Die Blockierung von Wachstums- und Überlebenswegen für ein Stoppen der Tumorexpansion sowie die Rekrutierung und Verstärkung von Immuneffektorzellen zur Beseitigung des Tumors.

Über Merus N.V.
Merus ist ein Unternehmen aus dem Bereich der klinischen Onkologie, das innovative humane bispezifische und trispezifische Antikörper in voller Länge entwickelt, die auch als Multiclonics® bekannt sind. Multiclonics® werden unter Verwendung von industriellen Standardprozessen hergestellt. In vorklinischen und klinischen Studien wurde beobachtet, dass mehrere Merkmale der Biclonics mit den Merkmalen herkömmlicher menschlicher monoklonaler Antikörper identisch sind, z. B. lange Halbwertszeit und geringe Immunogenität. Weitere Informationen finden Sie unter Website von Merus und Twitter.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind als zukunftsgerichtete Aussagen anzusehen, insbesondere Aussagen über Folgendes: das Design und Behandlungspotenzial unseres bispezifischen Antikörperkandidaten MCLA-129; das Design der klinischen Studie und die Ziele der Studie der Phase I/II; unser Ziel, bedeutsame Behandlungen für Patienten mit Krebserkrankungen, einschließlich NSCLC, bereitzustellen; die vorklinischen Daten; unsere Überzeugung, dass der potenzielle Nutzen von MCLA-129 eine potenzielle neue Behandlungsoption für Patienten mit Lungenkrebs- und anderen Krebsarten darstellt, insbesondere solche, die nicht auf EGFR-Inhibitoren ansprechen; die etwaigen Auswirkungen und Vorteile unserer Zusammenarbeit mit Betta oder die Entwicklung von MCLA-129 in China durch Betta. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den derzeitigen Erwartungen der Geschäftsleitung. Sie sind weder Versprechen noch Garantien und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen, Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: unser Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder Antikörperkandidaten abtreten müssen; potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsätzen/Gewinnen auswirken; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel zu entwickeln; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte; unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien und die nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit dieser Dritten; Auswirkungen der COVID-19-Pandemie; dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. keine geeigneten Biclonics® oder bispezifischen Antikörperkandidaten identifizieren oder dass die Leistungsfähigkeit im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. nicht zufriedenstellend ist; unsere Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der Produktion unserer Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen ggf. verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz unserer proprietären Technologie; unsere Patente werden möglicherweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern umgangen, und unsere Patentanträge werden möglicherweise für nicht die Vorschriften und Verordnungen der Patentierbarkeit erfüllend befunden; es gelingt uns möglicherweise nicht, bestehende und potenzielle Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen Eigentums Dritter zu gewinnen; unsere eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken oder Handelsnamen werden möglicherweise angefochten, verletzt, umgangen oder für generisch erklärt oder als gegen andere Marken verstoßend erachtet. Diese und andere wichtige Faktoren, die im Abschnitt "Risikofaktoren" in unserem Jahresbericht auf Formular 10-K für den Berichtszeitraum zum 31. Dezember 2020, den das Unternehmen am 16. März 2021 bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht hat, und in unseren sonstigen bei der SEC eingereichten Berichten aufgeführt sind, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den ausdrücklichen oder impliziten Informationen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen dieser Pressemitteilung enthalten sind. Diese zukunftsorientierten Aussagen geben die Einschätzungen des Managements zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung wider. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt ggf. zu aktualisieren und lehnen jedwede Verpflichtung dazu ab, auch wenn sich unsere Ansichten aufgrund zukünftiger Ereignisse ändern, es sei denn, dies ist durch das geltende Gesetz vorgeschrieben. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht über Gebühr auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, da diese nur für den Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten.


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