23.11.2012 15:31:00

Lenzing 2 - Unternehmen wird Beschwerde bei OLG Düsseldorf einlegen

Der Faserhersteller Lenzing wird beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung des deutschen Kartellamts einlegen, kündigte die Sprecherin des börsenotierten Unternehmens, Angelika Guldt, im APA-Gespräch an. Die Wettbewerbshüter untersagten Lenzing die Übernahme des deutschen Konkurrenten Kelheim Hygiene Fibres GmbH.

Die Untersagungsverfügung betreffe einen Markt in Deutschland, der rund 10 Mio. Euro ausmache, argumentiert man bei Lenzing. Märkte dieser Größenordnung würden nicht einer Fusionskontrolle unterliegen.

Beim Kartellamt sieht man das anders. Lenzing will 90 Prozent der Anteile an Kelheim Hygiene Fibres übernehmen. "Der Wettbewerb wäre damit nicht nur in Deutschland, sondern weltweit zum Erliegen gekommen", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Der gemeinsame Anteil der Unternehmen im Markt für Tamponfasermaterial betrage mindestens 90 Prozent. Zudem sei nicht zu erwarten, dass es neue Wettbewerber gäbe, die in das Geschäft einsteigen. Zudem könnten die Abnehmer - große Markenartikelhersteller - auch nicht auf Baumwollfasern ausweichen.

(Schluss) kan/tsk

ISIN AT0000644505 WEB http://www.lenzing.com

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