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13.01.2018 10:21:00

Grasser-Prozess: Böhmdorfer ruft wegen Richterin Generalprokuratur an

Der Buwog-Prozess, in dem unter anderem der ehemalige FPÖ- bzw. ÖVP-Finanzminister Karl-Heinz Grasser unter Anklage steht, ist um eine Facette reicher. Der Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer hat sich laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "profil" in das Verfahren eingeschaltet und die Generalprokuratur angerufen.

Der frühere FPÖ-Justizminister und Regierungskollege von Grasser will demnach eine allfällige "objektive Befangenheit" der Richterin Marion Hohenecker klären lassen. Anlass dafür sind bereits im Verfahren thematisierte Grasser-kritische Twitter-Nachrichten von Hoheneckers Ehemann. Böhmdorfer hat deshalb bei der Generalprokuratur eine "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" beim Obersten Gerichtshof angeregt.

Grassers Anwälte hatten dazu bereits zwei Ablehnungsanträge gegen Marion Hohenecker gestellt, einmal beim Landesgericht unmittelbar vor Prozessbeginn, ein weiteres Mal beim Schöffensenat zur Eröffnung der Hauptverhandlung. Beide Anträge wurden abgewiesen, weshalb Böhmdorfer nun die Generalprokuratur anruft.

"Seit vielen Jahren erlebe ich, dass die österreichische Justiz mit eigenen Befangenheitsfragen alles andere als konsequent umgeht", erklärte Böhmdorfer gegenüber "profil". Zugleich betonte er, mit dem Buwog-Prozess oder Grasser selbst nichts zu tun zu haben. "Das ist keine Parteinahme. Weder beurteile ich die Aktenlage, noch den bisherigen Verfahrensverlauf. Der Anlassfall berührt vielmehr eine grundsätzliche rechtswissenschaftliche Frage, die ich gerne geklärt hätte." Böhmdorfer verweist in seinem Schriftsatz unter anderem darauf, dass bei Richtern schon der "Anschein der objektiven Befangenheit bzw. des Fehlens der Verfahrensgarantien" ausreiche, um die Ausschließung von einem Verfahren zu rechtfertigen.

Generalanwalt und Generalprokuratur-Sprecher Martin Ulrich bestätigte dem Nachrichtenmagazin den Eingang des Schriftsatzes: "Wir prüfen das." Sollte die Generalprokuratur sich Böhmdorfers Rechtsmeinung anschließen, eine entsprechende Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH adressieren und dieser die behauptete "Anscheinsbefangenheit" bejahen, könnte die Richterin aus dem laufenden Verfahren ausgeschlossen werden. Damit stünde der Buwog-Prozess wieder am Anfang.

(Schluss) bru/wh

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