11.01.2014 10:28:36
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Gericht verkündet Entscheidung im Schoko-Streit
Auslöser des Streits ist ein Schokoladentest, den die Stiftung Warentest Ende November veröffentlicht hatte. Darin bemängelten die Tester, die Bezeichnung "natürliches Aroma" in der Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil die Schokolade den Aromastoff Piperonal enthalte. Dieser werde chemisch hergestellt. Im Gesamturteil gaben sie der Schokolade deshalb die Note mangelhaft.
Ritter Sport wies die Vorwürfe umgehend zurück und erwirkte vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung, einen chemisch hergestellten Aromastoff verwendet zu haben. Daraufhin musste die Stiftung Warentest die strittigen Passagen ihres Berichts erstmal entfernen, zog aber ebenfalls vor Gericht und legte beim Landgericht München Einspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Um diesen Einspruch geht es in dem Prozess am Montag.
Ritter Sport vertritt den Standpunkt, dass es sich bei dem Aromastoff Piperonal um ein natürliches Aroma handelt und beruft sich dabei auf eine Garantieerklärung des Aromenherstellers Symrise. Die Firma aus dem niedersächsischen Holzminden, die einen Milliardenumsatz mit Aromastoffen macht, hatte vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung abgelegt, dass das Aroma natürlichen Ursprungs sei.
Ritter Sport setzt Piperonal in allen Schokoladen ein. "Das Aroma rundet den Geschmack der Schokolade ab", sagt ein Sprecher. Gegenstand des Schokoladen-Tests war aber nur die Voll-Nuss-Schokolade, die für Ritter Sport die meistverkaufte Schokotafel ist. "Die Stiftung Warentest hat offensichtlich leichtfertig ein falsches Testresultat publiziert und damit massive negative Konsequenzen für Ritter Sport ausgelöst", kritisiert das Unternehmen aus Waldenbuch, das seit Jahren damit wirbt, ausschließlich natürliche Aromen zu verwenden. Einige andere Schokoladen-Hersteller verwenden Vanillin, zeichnen dies aber als künstliches Aroma aus.
Zwar sitzen weder Ritter Sport noch die Stiftung Warentest in München. Da der Test-Bericht bundesweit erschienen ist, gilt nach Angaben einer Gerichtssprecherin der "fliegende Gerichtsstand". Somit findet der Prozess nicht wie sonst üblich am Firmensitz der Beteiligten statt - sondern an einem Gericht nach Wahl./dwi/DP/zb
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