Entlastung ab 2023 |
25.11.2022 17:15:00
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Gas-und Strompreisbremsen von Bundeskabinett beschlossen - Bundesregierung will Verbraucher stärker vor Energiesperren schützen
Mit den milliardenschweren Preisbremsen reagiert die Bundesregierung auf stark gestiegene Energiepreise. Sie sollen ab dem kommenden Jahr Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Vorgesehen ist, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs begrenzt werden. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen, die Fernwärme- und Gaskunden zugutekommen soll.
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Prozent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Als Entlastung beim Strompreis sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten.
Die bis April 2024 befristeten Bremsen sollten ursprünglich ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen nun aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden. Im März sollen dafür die Entlastungsbeträge für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden.
Bundesregierung will Verbraucher stärker vor Energiesperren schützen
Verbraucher sollen künftig stärker davor geschützt werden, dass Gas- und Stromanbieter sie bei Zahlungsproblemen von der Energieversorgung abschneiden. Das sieht ein Entwurf für ein Gesetz vor, das das Kabinett an diesem Freitag beschlossen hat. Die Regelung ist Teil der neuen Gesetze zu den Energiepreisbremsen, die ab kommendem Jahr greifen sollen.
Demnach sollen Energieanbieter dazu verpflichtet werden, den Kunden vor der Verhängung von Sperren eine Ratenzahlung ihrer Rückstände anzubieten. In einer sogenannten Abwendungsvereinbarung soll dann diese Ratenzahlung verbindlich festgehalten werden. Diese Sondervereinbarungen zum Schutz vor Sperren sollen bis Ende April 2024 auch für jene Kunden möglich sein, die nicht in der Grundversorgung sind, sondern andere Verträge haben. Kundinnen und Kunden sollen künftig auch einfacher begründen können, weshalb eine Energiesperre für sie unzumutbar wäre.
"Ich möchte, dass in diesem Winter niemand ohne Gas und Strom dasteht, weil er die gestiegenen Energiepreise nicht stemmen kann", sagte Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) am Freitag der dpa. Mit der Neuregelung werde es Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich einfacher gemacht, eine drohende Sperre abzuwenden.
Vorgesehen ist auch, dass künftig die Höhe der Zahlungsrückstände bei den Ratenzahlungen stärker berücksichtigt wird. So muss der Rückzahlungszeitraum bei Rückständen von mehr als 300 Euro künftig in der Regel zwölf bis 24 Monate betragen. Außerdem soll es Anbietern untersagt werden, bei Zahlungsverzug von Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen und einen Prepaid-Zähler mit begrenztem Guthaben zu installieren. Diese Guthaben-Zähler hätten bislang dazu geführt, dass Kunden von der Versorgung abgeschnitten wurden, sobald das Guthaben aufgebraucht war.
Bis Ende April 2024 wird zusätzlich geregelt, dass Kunden mit geltender Abwendungsvereinbarung eine Aussetzung der monatlichen Ratenzahlung für bis zu drei Monatsraten verlangen können. Voraussetzung dafür ist, dass sie den Energieversorger vor Beginn des gewünschten Zeitraums schriftlich informieren.
Die geplanten Neuerungen müssen noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis voraussichtlich Mitte Dezember sollen sie beschlossen sein.
/faa/DP/men
BERLIN (dpa-AFX)
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