Tesla Aktie
WKN DE: A1CX3T / ISIN: US88160R1014
Gerichtsbeschluss |
08.06.2025 14:44:00
|
Elon Musk vor Gericht: Rolle bei DOGE wird untersucht
• Musk soll als faktischer Leiter von DOGE verfassungswidrige Macht ausgeübt haben
• DOGE fehlte laut Richterin eine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Grundlage
14 Bundesstaaten werfen Tesla-Chef Elon Musk vor, seine Machtbefugnisse im Rahmen seiner Rolle in der umstrittenen Regierungsbehörde "Department of Government Efficiency", kurz DOGE, unter US-Präsident Donald Trump überschritten und gegen die Verfassung verstoßen zu haben. Vor diesem Hintergrund hat ein US-Bundesrichter nun entschieden, dass eine Klage gegen Musk, der als "Sonderangestellter der Regierung" eingestuft wurde, weitergeführt werden darf, wie etwa Investing.com berichtet. Die eingereichte Klage richtet sich gegen Musks mutmaßliche Funktion als faktischer Hauptverantwortlicher der von Trump per Dekret eingerichteten Regierungsbehörde - trotz fehlender gesetzlicher Grundlage.
Verfassungswidrige Macht
DOGE wurde laut Klage ohne Zustimmung des Kongresses gegründet und soll weitreichende Befugnisse über Haushaltsmittel, Personalentscheidungen und Regulierungen erhalten haben. Musk habe dabei laut den Klägern in verfassungswidriger Weise ganze Behördenstrukturen verändert, Verträge aufgehoben und Zugriff auf sensible Systeme erhalten. Dies verletze insbesondere die Ernennungsklausel der US-Verfassung, welche klare Regeln zur Ernennung von Regierungsbeamten vorschreibt.
"Die Verfassung erlaubt es der Exekutive nicht, die gesamte Ernennungsbefugnis zu übernehmen, indem sie einseitig eine Bundesbehörde per Executive Order schafft und deren leitenden Beamten als bloßen 'Berater' von der Verfassung isoliert", zitiert Democracy Docket die zuständige Richterin Tanya S. Chutkan.
Gerichtliche Prüfung notwendig
Chutkan wies in einer 42-seitigen Stellungnahme den Antrag der Verteidigung auf Abweisung der Klage ab. Die Argumentation der Kläger, dass DOGE weder verfassungsrechtlich noch gesetzlich legitimiert sei und Musks Handlungen die gesetzlichen Grenzen überschritten hätten, sei zulässig und bedürfe einer gerichtlichen Überprüfung.
Die Klage gegen Donald Trump in seiner offiziellen Funktion wurde hingegen abgelehnt. Die Richterin berief sich dabei auf Präzedenzfälle, die gerichtliche Eingriffe in die exekutiven Ermessensentscheidungen des Präsidenten ausschließen.
Zwar hat Musk dem Weißen Haus mittlerweile den Rücken gekehrt, um sich wieder vermehrt auf Tesla & Co. konzentrieren zu können, doch sei dies in dem Fall irrelevant, erklärte die Richterin. Denn der Tesla-Chef habe ausreichend "private und geschützte Informationen" erlangt, um "einen Schaden" anrichten zu können, weshalb der Fall weiterverfolgt werde.
Redaktion finanzen.at

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links:
Nachrichten zu Teslamehr Nachrichten
21.10.25 |
Ausblick: Tesla präsentiert das Zahlenwerk zum abgelaufenen Jahresviertel (finanzen.net) | |
21.10.25 |
S&P 500-Wert Tesla-Aktie: So viel Gewinn hätte ein Investment in Tesla von vor 3 Jahren eingefahren (finanzen.at) | |
20.10.25 |
BYD-Aktie im Blick: Tesla-Rivale eröffnet größtes Werk außerhalb Asiens (finanzen.at) | |
20.10.25 |
Tesla dominates UK mega battery market (Financial Times) | |
18.10.25 |
Autogeschäft schwächelt: Warum ein Skeptiker dennoch bullish für die Tesla-Aktie wird (finanzen.at) | |
17.10.25 |
Tesla-Aktie schlägt Roadster: YouTuber zieht Konsequenzen aus der Verzögerung (finanzen.at) | |
17.10.25 |
Proxy adviser ISS says Tesla investors should oppose $1tn Musk pay deal (Financial Times) | |
16.10.25 |
Barclays sieht Parallelen: Tesla bleibt die "OG Meme-Aktie" des Marktes (finanzen.at) |
Analysen zu Teslamehr Analysen
09.10.25 | Tesla Outperform | RBC Capital Markets | |
08.10.25 | Tesla Sell | UBS AG | |
03.10.25 | Tesla Underweight | JP Morgan Chase & Co. | |
02.10.25 | Tesla Sell | UBS AG | |
02.10.25 | Tesla Outperform | RBC Capital Markets |
Aktien in diesem Artikel
Tesla | 383,90 | 0,22% |
|