20.08.2017 11:22:42

DSW: Bei Air Berlin keine Ansatzpunkte für Schadensersatzklagen - Zeitung

   MÜNCHEN (Dow Jones)--Bei der Insolvenz von Air Berlin gibt es aus Sicht der Aktionärsschutzvereinigung DSW aus derzeitiger Sicht kaum Ansatzpunkte für mögliche Schadenersatzklagen seitens der Aktionäre. Das sagte DSW-Sprecher Jürgen Kurz gegenüber der Wirtschaftszeitung Euro am Sonntag. "Nach allem was bisher bekannt ist kam die Ad-hoc-Mitteilung zur Insolvenzanmeldung unmittelbar, nachdem Etihad die Finanzierung gestoppt hatte, was ja Grund für die Insolvenz war."

   Der Wert der Vermögensteilte, insbesondere Start- und Lande-Slots, werde nicht reichen, um die gewaltige Schuldenlast der Airline auch nur ansatzweise zu tilgen, sagte Kurz. Allein bei Anleihegläubigern steht Air Berlin mit 800 Millionen Euro in der Kreide.

   "Herbe Verluste werden allen Gläubigergruppen erleiden." Vor diesem Hintergrund sei es für die Anleihegläubiger entscheidend, dass sie aktiv an dem nun anstehenden Umschuldungsprozess beteiligt würden. "Dass die Anleihen derzeit noch bei rund zehn Prozent ihres Wertes notieren, zeigt aber, dass immer noch eine Resthoffnung im Markt auf eine knapp zweistellige Insolvenzquote vorhanden ist."

   Kontakt zum Autor: Steffen.Gosenheimer@wsj.com

   DJG/gos

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   August 20, 2017 04:51 ET (08:51 GMT)

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