08.07.2019 17:13:07
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DGAP-WpÜG: Korrekturmeldung;
Zielgesellschaft: First Sensor AG; Bieter: TE Connectivity Sensors Germany Holding AG i. Gr. WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- BERICHTIGUNG NACH § 12 WPÜG des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot) der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG Ampèrestraße 12-14 64625 Bensheim Deutschland an die Aktionäre der First Sensor AG Peter-Behrens-Straße 15 12459 Berlin Deutschland zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der First Sensor AG gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 28,25 je Aktie der First Sensor AG Annahmefrist: 8. Juli 2019 bis 2. September 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) 18:00 Uhr (Ortszeit New York) First Sensor-Aktien: ISIN DE0007201907 Zum Verkauf Eingereichte First Sensor-Aktien: ISIN DE000A2YPGK8 1. VORBEMERKUNG Am 8. Juli 2019 hat die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Bensheim, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 99155 (die 'Bieterin'), die Angebotsunterlage ('Angebotsunterlage') für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ('Angebot') an alle Aktionäre der First Sensor AG (die 'First Sensor- Aktionäre') zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, einschließlich sämtlicher zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte, insbesondere des Dividendenbezugsrechts (ISIN DE0007201907) (jeweils eine 'First Sensor-Aktie' und zusammen die 'First Sensor-Aktien') der First Sensor AG, einer nach deutschem Recht gegründeten Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 69326 ('First Sensor' oder 'First Sensor AG' oder die 'Gesellschaft'), nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung', und zusammen mit dem WpÜG, das 'Deutsche Übernahmerecht') (die 'Transaktion'), veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wurde am 8. Juli 2019 veröffentlicht durch (i) Bekanntgabe im Internet unter http://www.sensor-angebot.de und (ii) Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Post IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Anfragen per Telefax an +49 69 9103 8794 oder per E-Mail an dct.tender-offers@db.com unter Angabe einer gültigen Postanschrift). Die Bekanntmachung über die Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe in der Bundesrepublik Deutschland und die Internetadresse, unter welcher die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage erfolgt, wurde am 8. Juli 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Unter http://www.sensor-angebot.de wurde darüber hinaus eine unverbindliche englische Übersetzung dieser Angebotsunterlage, die von der BaFin nicht geprüft wurde, eingestellt. 2. BERICHTIGUNG In der Angebotsunterlage ist unter Ziffer 11.1.1 ausgeführt, dass die Transaktion der fusionskartellrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt gemäß §§ 35 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bedarf und das Angebot daher unter der in Ziffer 12.1.1 beschriebenen Angebotsbedingung (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Deutschland) steht. Tatsächlich wurde die fusionskontrollrechtliche Freigabe in Deutschland bereits am 5. Juli 2019 nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, aber vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 8. Juli 2019 erteilt. Vor diesem Hintergrund bedurfte das Angebot bei Veröffentlichung der Angebotsunterlage tatsächlich nicht mehr der fusionskontrollrechtliche Freigabe in Deutschland und die entsprechende Beschreibung in der Angebotsunterlage sowie die Angebotsbedingung bedürfen der Berichtigung. Im Einzelnen: - In Ziffer 3 (Zusammenfassung des Angebots), Unterpunkt 'Angebotsbedingungen', entfällt der erste Aufzählungspunkt ersatzlos. - Ziffer 11.1.1 (Deutschland) der Angebotsunterlage entfällt ersatzlos. Daraus folgt, dass sich folgende Kapitelnummern der Angebotsunterlage wie folgt ändern: - Kapitelnummer 11.1.2 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer 11.1.1; - Kapitelnummer 11.1.3 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer 11.1.2; - Kapitelnummer 11.1.4 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer 11.1.3; und - Kapitelnummer 11.1.4 der Angebotsunterlage entfällt ersatzlos. - Ziffer 12.1.1 (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Deutschland) der Angebotsunterlage entfällt ersatzlos. Daraus folgt, dass sich folgende Kapitelnummern der Angebotsunterlage wie folgt ändern: - Kapitelnummer 12.1.2 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer 12.1.1; - Kapitelnummer 12.1.3 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer 12.1.2; - Kapitelnummer 12.1.4 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer 12.1.3; - Kapitelnummer 12.1.5 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer 12.1.4; - Kapitelnummer 12.1.6 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer 12.1.5; - Kapitelnummer 12.1.7 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer 12.1.6; - Kapitelnummer 12.1.8 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer 12.1.7; - Kapitelnummer 12.1.9 der Angebotsunterlage wird neue Kapitelnummer 12.1.8; und - Kapitelnummer 12.1.9 der Angebotsunterlage entfällt ersatzlos. - Die folgenden Einzelverweise ändern sich in der gesamten Angebotsunterlage wie folgt: - Aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.2' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.1'; - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.3' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.2'; - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.4' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.3'; - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.5' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.4'; - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.6' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.5'; - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.7' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.6'; - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.8' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.7'; - aus Verweis auf 'Ziffer 12.1.9' wird Verweis auf 'Ziffer 12.1.8'; - aus Verweis auf 'Ziffern 12.1.1 bis 12.1.9' wird Verweis auf 'Ziffern 12.1.1 bis 12.1.8'; und - aus Verweis auf 'Ziffern 12.1.1 bis 12.1.6' wird Verweis auf 'Ziffern 12.1.1 bis 12.1.5'. Als Folge dieser Berichtigung steht das Angebot nur unter den folgenden Angebotsbedingungen: - Ziffer 12.1.1 (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Österreich); - Ziffer 12.1.2 (Fusionskontrollrechtliche Freigabe in Ungarn); - Ziffer 12.1.3 (Außenwirtschaftsrechtliche Freigabe in Deutschland); - Ziffer 12.1.4 (Außenwirtschaftsrechtliche Freigabe in den Vereinigten Staaten); - Ziffer 12.1.5 (Außenwirtschaftsrechtliche Freigabe in Frankreich); - Ziffer 12.1.6 (Keine Begebung von Instrumenten, die ein Recht auf Bezug von First-Sensor Aktien gewähren); - Ziffer 12.1.7 (Keine Kapitalerhöhung; kein Aktiensplit; keine Umwandlungsmaßnahme; kein Unternehmensvertag); und - Ziffer 12.1.8 (Keine Insolvenz von First Sensor). 3. VERÖFFENTLICHUNG DER BERICHTIGUNG Diese Berichtigung wird am 8. Juli 2019 veröffentlicht durch (i) Bekanntgabe im Internet unter http://www.sensor-angebot.de, (ii) Bekanntgabe als DGAP-WpÜG Nachricht und (iii) Bereithaltung von Exemplaren dieser Berichtigung zur kostenlosen Ausgabe bei Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Post IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Anfragen per Telefax an +49 69 9103 8794 oder per E-Mail an dct.tender-offers@db.com unter Angabe einer gültigen Postanschrift). Die Bekanntmachung über die Bereithaltung von Exemplaren dieser Berichtigung zur kostenfreien Ausgabe in der Bundesrepublik Deutschland und die Internetadresse, unter welcher die Veröffentlichung dieser Berichtigung erfolgt, wird am 8. Juli 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Unter http://www.sensor-angebot.de wird darüber hinaus in Kürze eine unverbindliche englische Übersetzung dieser Berichtigung eingestellt. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Berichtigung oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Diese Berichtigung und sonstige mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung dieser Berichtigung durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen diese Berichtigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. 4. KEINE ÄNDERUNG DES ANGEBOTS Diese Berichtigung stellt keine Änderung des Angebots im Sinne von § 21 WpÜG dar. 5. WICHTIGER HINWEIS Diese Berichtigung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von First Sensor-Aktien. Die Bedingungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde, sowie dieser Berichtigung mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der First Sensor AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Angebot wird nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. First Sensor-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der 'U.S. Exchange Act') ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der Tier 2-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Angebot den US- Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf Inhaber von First Sensor-Aktien in den Vereinigten Staaten Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen. 6. UNTERSCHRIFTEN Bensheim, 8. Juli 2019 TE Connectivity Sensors Germany Holding AG ________________________ ________________________ Jörg Mann Gerold Hiemenz Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Ende der WpÜG-Meldung 08.07.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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