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19.12.2022 17:04:00
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Deutsche Post-Aktie mit Verlusten: Wirtschaftsministerium Deutschlands nimmt Beschwerden über die Deutsche Post sehr ernst
Klaus Müller, Präsident der Post-Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur, forderte mehr Kompetenzen für seine Behörde. "Wir können Fälle sammeln und Verbrauchern eine Stimme geben. Aber mehr nicht. Das ist unbefriedigend", sagte Müller dem Tagesspiegel. Die Politik müsse sich überlegen, ob sie weiter darauf vertrauen will, dass die Deutsche Post das Problem allein löse oder ob die Bundesnetzagentur mehr Befugnisse bekommt, um Verbraucher zu schützen.
Streit über 'mobile Briefmarke' - Post verliert vor Gericht
Im Streit über die Gültigkeit sogenannter mobiler Briefmarken hat die Deutsche Post eine Niederlage einstecken müssen. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, derzufolge diese Art der Frankierung nur 14 Tage nach dem Kauf gültig ist, ist nach einem Urteil des Kölner Landgerichts unwirksam, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) am Montag mitteilte.
Seit zwei Jahren können Kundinnen und Kunden in der App "Post & DHL" die mobile Briefmarke kaufen. Sie bekommen einen Code aus Zahlen und Buchstaben, den sie mit einem Stift auf den Umschlag schreiben - dadurch wird der Brief später auf dem Postweg als frankiert erkannt. Der Service ist für Leute gedacht, die unterwegs sind und gerade keine Papier-Briefmarke zur Hand haben. Die mobile Briefmarke ist nur ein Nischenprodukt des Konzerns.
Dass die Frankierung nur zwei Wochen gültig ist, stößt Verbraucherschützern sauer auf. Nach Ablauf "behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen", sagte VZBV-Rechtsexpertin Jana Brockfeld. "Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig."
Die Post sieht es anders. "Wir haben hier eine andere Rechtsauffassung und sind daher in Berufung gegangen", sagte ein Firmensprecher.
Das Kölner Landgericht bestätigte das Urteil. Die Kammer sei der Auffassung, dass das Kaufrecht zur Anwendung komme und dass eine Verjährung erst nach drei Jahren rechtmäßig sei, sagte eine Sprecherin. Die Post bewerte das Geschäft mit den mobilen Briefmarken hingegen als Frachtvertrag, wodurch eine Ungültigkeit nach nur zwei Wochen möglich wäre.
Für Verbraucher bleibt vorerst alles beim Alten: Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt die AGB-Klausel mit der 14-Tage-Frist weiter. Allerdings dürften die meisten Nutzer, die den Code in der App gekauft haben, wohl ohnehin nicht so lange warten, bis sie den Brief mit der Zahlen- und Buchstabenkombination verschicken.
Am Montag zeigt sich die Aktie der Deutschen Post auf XETRA zeitweise 3,21 Prozent tiefer bei 34,86 Euro.
DJG/thl
BERLIN (Dow Jones) / KÖLN (dpa-AFX)
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