DHL Group Aktie
WKN: 555200 / ISIN: DE0005552004
12.07.2015 16:36:45
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Bundesagentur prüft Vorgehen der Post beim Streik - Zeitung
BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob während des Streiks bei der Deutschen Post Arbeitslose unrechtmäßig als Streikbrecher in Postbetriebe vermittelt wurden. Das teilte das Arbeitsministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mit, die der Welt vorliegt. Bei Arbeitskämpfen hat sich die Bundesagentur neutral zu verhalten, betont das Ministerium. Sie darf weder Arbeitslose gegen ihren Willen in Betriebe mit Arbeitskampf vermitteln noch die Streikenden mit Arbeitslosengeld unterstützen.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Streik bei der Agentur für Arbeit zu melden. Dieser gesetzlichen Streikmeldepflicht sei die Deutsche Post AG aber in dem jüngsten Arbeitskonflikt nicht im vollen Umfang nachgekommen, kritisiert die Arbeitsmarktpolitikerin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann. Nach Angaben des Ministeriums lagen der Bundesagentur 1.539 Streikanzeigen aus Post-Niederlassungen vor. Doch in Baden-Württemberg wurden nur 14 Warnstreiks angemeldet, aber kein einziger unbefristeter Streik. Dabei waren dort nach Angaben von Ver.di Anfang Juli über 4.000 Postbeschäftigte im unbefristeten Ausstand. Für weitere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern könne nicht zwischen Warnstreik und unbefristetem Streik unterschieden werden.
Die Linke-Politikerin Zimmermann fordert nun Aufklärung von der Bundesregierung. "Streiks bei der Arbeitsagentur nicht zu melden ist kein Kavaliersdelikt", sagte Zimmermann der Welt. "Erwerbslose dürfen nicht als Streikbrecher missbraucht werden." Die Vize-Fraktionschefin der Linken forderte zudem, Verstöße härter zu ahnden. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist derzeit nur eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldstrafe von maximal 2.000 Euro nach sich ziehen. Zimmermann forderte, die Vermittlung in bestreikte Betriebe oder der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher müssten grundsätzlich verboten werden.
Der vierwöchige Arbeitskampf bei der Post wurde mit harten Bandagen ausgefochten. Die Post setzte Beamte, Leiharbeiter und Aushilfskräfte wie Ferienjobber ein, um die Streikenden zu ersetzen, Mitarbeiter aus der Verwaltung wurden in die bestreikten Postzentren versetzt und auch am Sonntag zur Arbeit aufgerufen.
Kontakt zum Autor: maerkte.de@dowjones.com
DJG/raz
(END) Dow Jones Newswires
July 12, 2015 10:06 ET (14:06 GMT)
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