11.07.2021 10:34:00
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Zoll kassierte 18,5 Tonnen tierische Lebensmittel im ersten Halbjahr
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wies darauf hin, dass mit den Kontrollen von tierischen Lebensmitteln der Zoll "einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Tierseuchen" leiste. "Damit werden die Konsumenten und die Wirtschaft in Österreich geschützt. Für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft in die Europäische Union gelten strenge Bestimmungen. Gerade in der Urlaubszeit ist es daher ratsam, sich über die Einfuhrbestimmungen zu informieren", betonte Blümel.
Seit Beginn 2021 wurden bei 1.250 erfolgreichen Zollkontrollen österreichweit 12,9 Tonnen illegal eingeführtes Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie 334 Kilogramm Fisch und Fischereierzeugnisse beschlagnahmt. Auch andere tierische Produkte wie 4,5 Tonnen Milch und Milcherzeugnisse, 216 Kilogramm Eier sowie 583 Kilogramm Honig wurden beschlagnahmt und vernichtet. 57 Prozent davon wurden bei mobilen Kontrollen der Zöllnerinnen und Zöllner im Straßenverkehr sichergestellt, die restlichen Aufgriffe fanden bei den Einfuhrkontrollen im Reiseverkehr vor allem durch die Zollstellen an den Flughäfen statt.
Allein in der Reisendenabfertigung der Zollstelle am Flughafen Wien Schwechat wurden im Vorjahr rund drei Tonnen und heuer bereits mehr als 2,2 Tonnen tierischer Erzeugnisse nach dem Tierseuchengesetz beschlagnahmt, obwohl die Zahl der Reisenden pandemiebedingt stark eingeschränkt ist. Einen rekordverdächtigen Großaufgriff hatten die Beamten der Zollstelle Flughafen Linz im März 2021, als sie einen augenscheinlich überladenen moldawischen Mercedes Sprinter auf der A25 aus dem Verkehr zogen und unter anderem 902 Kilogramm Schweine- und Hühnerfleisch sicherstellten.
Tierische Lebensmittel unterliegen laut Finanzministerium strikten Kontrollen durch die Veterinärbehörden, um zu verhindern, dass gefährliche Tierseuchen eingeschleppt werden. Im Reiseverkehr dürfen Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milcherzeugnisse aus fast allen Nicht-EU-Ländern überhaupt nicht in die Europäische Union eingeführt werden. Andere tierische Erzeugnisse unterliegen bei der Einfuhr im Reiseverkehr strengen Beschränkungen, nach denen pro Person nur eine geringe Menge gestattet ist.
Der Zoll riet, keine Lebensmittel aus privater, unkontrollierter Produktion und Hausschlachtung einzuführen. In Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest geht von selbst produzierten Fleischprodukten aus Ausbruchsgebieten ein besonders hohes Risiko aus. Bereits das unachtsame Wegwerfen von Jausenresten könne massive Folgen nach sich ziehen. Die Übertragung der Afrikanischen Schweinepest beispielsweise erfolge durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, durch die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen beziehungsweise -zubereitungen sowie über andere indirekte Übertragungswege.
(Schluss) gu/spu
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