11.09.2013 21:44:58
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Westfalenpost: Vorrang für den Bildungsauftrag Von Carsten Menzel
Die Motivation der Eltern, die ihre Kinder in beiden Fällen vor aus ihrer Sicht religiös-unsittlichen Unterrichtssituationen oder Lerninhalten schützen wollten, mutet tatsächlich seltsam und inkonsequent an: Sie scheinen ihren eigenen Einfluss auf ihre Kinder eher gering zu schätzen und setzen auf ein Leben in einer Parallelwelt, anstatt sich mit dem Nachwuchs und der Realität auseinanderzusetzen. Aber genau das muss Teil von Erziehung hin zur Selbstständigkeit sein. Und um nichts anderes geht es. Insofern ist das Bundesverwaltungsgericht juristisch einwandfrei und feinfühlig vorgegangen: Es wahrt die Religionsfreiheit, in dem es Einzelfälle als absolute Ausnahmen zulässt, und damit die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik betont. Und es lässt keinen Raum für Rassismus gegen Muslime und Andersdenkende.
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