11.09.2013 21:44:58

Westfalenpost: Vorrang für den Bildungsauftrag Von Carsten Menzel

Hagen (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern zwei wegweisende Urteile gesprochen: Muslimischen Mädchen ist in einem Burkini, also einem langärmeligen Badeanzug, der gemeinsame Schwimmunterricht mit Jungen zuzumuten, und Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft wie die Zeugen Jehovas dürfen nur in schwerwiegenden Einzelfällen vom Unterricht befreit werden. Damit hat das Leipziger Gericht dem staatlichen Bildungsauftrag der Schulen Vorrang eingeräumt - und den säkularen Staat gestärkt.

Die Motivation der Eltern, die ihre Kinder in beiden Fällen vor aus ihrer Sicht religiös-unsittlichen Unterrichtssituationen oder Lerninhalten schützen wollten, mutet tatsächlich seltsam und inkonsequent an: Sie scheinen ihren eigenen Einfluss auf ihre Kinder eher gering zu schätzen und setzen auf ein Leben in einer Parallelwelt, anstatt sich mit dem Nachwuchs und der Realität auseinanderzusetzen. Aber genau das muss Teil von Erziehung hin zur Selbstständigkeit sein. Und um nichts anderes geht es. Insofern ist das Bundesverwaltungsgericht juristisch einwandfrei und feinfühlig vorgegangen: Es wahrt die Religionsfreiheit, in dem es Einzelfälle als absolute Ausnahmen zulässt, und damit die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik betont. Und es lässt keinen Raum für Rassismus gegen Muslime und Andersdenkende.

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