16.09.2013 14:18:31

WDH: Produktplatzierung bei Sat.1-Fußballübertragung war unzulässig

    KOBLENZ (dpa-AFX) - Die Präsentation einer Biermarke während einer Sat.1-Fußballsendung im Mai 2011 war unzulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az: 2 A 10002/13.OVG). Der Sender hatte vor und nach der Liveübertragung des Endspiels der Europa League zwischen den portugiesischen Clubs FC Porto und SC Braga zu einem sogenannten Männercamp einer Bierbrauerei geschaltet und dabei Ex-Fußballmanager Reiner Calmund als Experten interviewt. Dabei war der Name der Biermarke laut OVG etwa auf Flaschen, Gläsern und Sweatshirts zu lesen.

    Sat.1 kündigte an, die vom OVG zugelassene Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen und wertete das Urteil als "einen Rückschlag für das wirtschaftlich wichtige Segment des Product Placement in Sportsendungen", wie eine Sprecherin mitteilte.

    Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) hatte die Bier-Präsentation beanstandet, wogegen der Sender klagte. Sat.1 hatte damit vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße zunächst Erfolg, nun aber hob das OVG dieses Urteil auf. Laut OVG dürfen Produkte gemäß dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag seit April 2010 zwar ausnahmsweise in Kinofilmen, Filmen, Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung gezeigt werden, sofern es keine Sendungen für Kinder sind. Allerdings dürfe das Produkt nicht zu stark herausgestellt werden. Genau das sei aber in diesem Fall geschehen. Zudem habe die Präsentation der Brauereiprodukte in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Vor- und Nachbereitung des Spiels gestanden. Insofern habe die LMK das Ganze zu Recht beanstandet./chs/DP/stb

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