23.10.2007 14:15:00
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UPDATE2: Porsche-Aktie macht Gewinnsprung nach EuGH-Urteil
Die EU-Kommission hatte Deutschland verklagt, weil das VW-Gesetz das Land Niedersachsen und den Bund gegenüber anderen Aktionären bevorzuge. Beiden gesteht das Gesetz das Recht zu, je zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Zudem begrenzt das VW-Gesetz die Stimmrechte auf 20% des Grundkapitals, auch wenn die Anteile eines Aktionärs darüber liegen. Das Gesetz verstoße gegen EU-Regelungen zum freien Kapitalverkehr, hatte die Brüsseler Behörde argumentiert und damit nun Recht erhalten.
"Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis", sagte Kommissionssprecher Oliver Drewes am Dienstag in Brüssel. "Der Gerichtshof hat bestätigt, dass staatliche Aktionäre keine besonderen Rechte haben dürfen." Rechte wie die Goldene Aktie seien Auslaufmodelle.
Volkswagen will nun die Auswirkungen des Urteils auf die Satzung prüfen. Das Handeln des Vorstands sei stets auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet gewesen, und er habe dabei die Interessen aller Stakeholder in angemessener Weise berücksichtigt, teilte der Konzern mit.
Auf wenig Gegenliebe stieß die Entscheidung dagegen auf der Arbeitnehmerseite. Bernd Osterloh, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats bei Volkswagen, forderte eine Anpassung des Gesetzes: "Der Gerichtshof hat lediglich einzelne Bestimmungen des Gesetzes moniert." Es gebe keinen Grund, das Gesetz insgesamt in Frage zu stellen.
Unterstützung erhält Osterloh dabei von der Gewerkschaft. "Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes werden die Interessen des Kapitalmarktes höher bewertet, als die der Beschäftigten und des Landes Niedersachsen", erklärte IG-Metall-Bezirksleiter Hartmut Meine am Dienstag in Hannover. Den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff forderte er auf, sich für eine europarechtskonforme Umsetzung des Gesetzes einzusetzen.
Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, die rund 30% der Anteile an Volkswagen hält, begrüßte das Urteil. Porsche-CEO Wendelin Wiedeking hatte Mitte September bereits gesagt, dass der Stuttgarter Sportwagenhersteller genügend Optionen besitze, um seinen VW-Anteil "ordentlich" zu erhöhen. Analysten rechnen damit, dass Porsche bei VW auf über 50% aufstocken kann, diese Optionen jedoch nicht sofort ausübt. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sei kein Automatismus zum Kauf von VW-Anteilen verbunden, sagte auch Porsche-Sprecher Albrecht Bamler Dow Jones Newswires am Dienstag.
Dazu sei eine Entscheidung des Aufsichtsrats notwendig. Die nächste Sitzung für den Aufsichtsrat ist für den 12. November angesetzt. Und die Agenda werde durch den Aufsichtsrat bestimmt, sagte der Porsche-Sprecher.
Unterdessen teilte das Land Niedersachen als zweitgrößter Aktionär von Volkswagen mit, die Entscheidung des Europäische Gerichtshofes zu akzeptieren und an der VW-Beteiligung festzuhalten. Die Landesregierung verfolge das Ziel, "dass VW ein erfolgreiches Unternehmen mit einer hohen Anzahl verkaufter Produkte und zufriedenen Mitarbeitern mit sicheren Arbeitsplätzen, insbesondere an den niedersächsischen Produktionsstandorten, ist", sagte Ministerpräsident Christian Wulff. "Dies will die Landesregierung gemeinsam mit dem anderen Großaktionär Porsche erreichen."
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte das Urteil. "Wir haben eine solche Rechtsprechung erwartet, insofern sind wir nicht überrascht", sagte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann am Rande des BDI-Tages des industriellen Mittelstandes am Dienstag in Berlin. Das entspreche der Corporate-Governance-Vorstellung des BDI. "Der BDI tritt seit Jahren für mehr Liberalisierung der Märkte ein."
Die Bundesregierung will das Urteil unverzüglich umsetzen. "Wir werden das Urteil natürlich beachten und prüfen jetzt, welche Regelungen des VW-Gesetzes aufzuheben sind, und werden dann das Notwendige auf den Weg geben", sagte die Sprecherin des Bundesjustizministeriums Isabel Jahn zu Dow Jones Newswires in Berlin. Das Gesetzgebungsverfahren werde unverzüglich eingeleitet, "sofern eine Änderung oder Aufhebung einzelner Normen des VW-Gesetzes notwendig ist." Die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens sei wegen der Einbindung des Parlaments nicht einzuschätzen.
Die Sprecherin des Justizministeriums bedauerte die Entscheidung des EuGH. "Natürlich bedauern wir, dass der EuGH den aus unserer Sicht guten Argumenten nicht gefolgt ist, insbesondere was die Standortsicherung angeht, und dass der EuGH mit Blick auch auf die historische Bedeutung des VW-Gesetzes unsere Argumente nicht gehört hat."
Am Aktienmarkt wurde das Urteil unterschiedlich aufgenommen. Die Aktien von Porsche stiegen bis zum Mittag um 4,1% auf 1.709 EUR. Die Volkswagen-Papiere verbuchten Verluste von 3,1% auf 174,85 EUR bei überdurchschnittlichen Umsätzen. Das Minus begründeten Händler mit Gewinnmitnahmen. "Die Erwartung wurde erfüllt, nun heißt es Warten auf die Übernahme durch Porsche", sagt ein Händler.
"Das Urteil ist alles andere als eine Überraschung gewesen", sagte Robert Heberger, Analyst bei Merck Finck & Co. Nur die Kursreaktion sei etwas zu heftig ausgefallen.
Webseiten: http://www.porsche.de http://www.volkswagen.de http://curia.europa.eu/ -Von Christoph Baeuchle, Dow Jones Newswires, +49 (0) 69 29 725 108, unternehmen.de@dowjones.com DJG/cba/jhe (END) Dow Jones NewswiresOctober 23, 2007 08:05 ET (12:05 GMT)
Copyright (c) 2007 Dow Jones & Company, Inc.- - 08 05 AM EDT 10-23-07
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