11.12.2014 17:59:30
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UPDATE: Teilsieg für Kleinanleger im Streit um Telekom-Aktie
-- Bundesgerichtshof lässt Kleinanleger hoffen
-- Richter stellen Fehler im Prospekt fest
-- Telekom zuversichtlich, dass keine Schadensersatzpflicht besteht
(NEU: Reaktion Telekom, Aktionärsvertretung)
Der Mammutprozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000 geht in die nächste Runde. Kleinanleger können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag auf Entschädigungen hoffen.
Der BGH hat in seinem Musterverfahren im Börsenprospekt der Telekom einen Fehler festgestellt. Eine abschließende Entscheidung hat das Gericht indes nicht getroffen, sondern das Verfahren an das Oberlandesgericht Frankfurt zurückverwiesen. Somit wurde auch nicht endgültig über die Schadensersatzpflicht des Bonner Unternehmens entschieden.
Das OLG Frankfurt hatte 2012 entschieden, dass der Prospekt zum Börsengang 2000 die Anleger zutreffend und vollständig informiert hat. Nach der Entscheidung des BGH muss es den Fall nun neu betrachten und über möglichen Schadensersatz für die rund 17.000 Anleger urteilen.
Der BGH stieß sich an der konzerninternen Übertragung der ursprünglich von der Deutschen Telekom gehaltenen Aktien des US-Telekommunikationsunternehmens Sprint auf eine Beteiligungsgesellschaft des DAX-Konzerns. Die Risikoangaben zu der Beteiligung seien unzureichend gewesen.
Die Deutsche Telekom bedauert die Feststellung des Prospektfehlers, gibt sich aber weiter siegessicher. Man sei zuversichtlich, dass die Gerichte feststellen würden, dass eine Schadensersatzpflicht nicht bestehe, hieß es in Reaktion auf die BGH-Entscheidung.
Die Anlegerschutzorganisation DSW zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht. Das Verfahren gegen die Deutsche Telekom gehe nun in die nächste Runde, sagte Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.
Die Deutsche Telekom hatte bei ihrem dritten Börsengang gezielt Privatanleger angesprochen. Lebhaft umworben wurde die Verkaufsrunde vom bekannten Schauspieler Manfred Krug. Die Papiere kamen zu 63,50 Euro an den Markt. Danach brach der Kurs ein. Ab dem Jahr 2001 wurden zahlreiche Klagen gegen die Deutsche Telekom eingereicht. Schließlich mündeten sie in einem Musterprozess vor dem Frankfurter Gericht.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/bam/jhe
(END) Dow Jones Newswires
December 11, 2014 11:29 ET (16:29 GMT)
Copyright (c) 2014 Dow Jones & Company, Inc.- - 11 29 AM EST 12-11-14
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