06.11.2016 12:30:45
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UPDATE/Staatsanwaltschaft nimmt VW-AR-Chef Pötsch ins Visier
--VW: Ermittlungsverfahren wegen Marktmanipulation auf Pötsch ausgeweitet
--VW sieht weiter keinen Verstoß gegen Publizitätspflicht
(NEU: weitere Details, Kontext)
Von Markus Klausen
FRANKFURT (Dow Jones)--Bei Volkswagen weitet sich das Ermittlungsverfahren wegen Marktmanipulation auf Hans Dieter Pötsch, derzeit Aufsichtsratschef des DAX-Konzerns, aus. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ihr Verfahren gegen zwei Organmitglieder des Unternehmens auf den Pötsch ausgeweitet, teilte der Wolfsburger Konzern am Sonntag mit. Die Volkswagen AG vertrete weiter die Ansicht, dass der Vorstand seine kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht ordnungsgemäß erfüllt habe.
Pötsch war jahrelang Finanzvorstand von Volkswagen (VW). Das Verfahren bezieht sich entsprechend auf diese Zeit. VW und Pötsch wollen die Staatsanwaltschaft bei ihren Untersuchungen weiter unterstützen. Dabei geht es um die Frage, ob VW die Investoren und Märkte im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zu spät über drohende finanzielle Konsequenzen informiert haben könnte.
Hat VW zu spät über Ermittlungen informiert? Die Staatsanwaltschaft hatte im Juni ein Verfahren gegen den früheren Volkswagen-Chef Martin Winterkorn und einen weiteren im September des vergangenen Jahres amtierenden Vorstand des Konzerns wegen des Verdachts auf Marktmanipulation eröffnet. Es bestünden "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür, dass die Unternehmensverantwortlichen im Skandal um manipulierte Abgaswerte gegen die Pflicht zu einer rechtzeitigen Ad-Hoc-Mitteilung verstoßen haben könnten, hieß es im Sommer.
Volkswagens Ad-Hoc-Mitteilung über den Abgasskandal datiert auf den 22. September 2015. Die Ermittlungen der US-Umweltbehörde EPA hatten schon wesentlich früher begonnen.
Nach Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Abgaswerte von Dieselautos war der Wert der Volkswagen-Aktien im vergangenen Jahr eingebrochen. Investoren befürchten neben den Milliardenzahlungen in den USA Schadensersatzzahlungen an Autokäufer in Milliarden-Euro-Höhe. Hinzu kommen könnten wegen des möglichen Verstoßes gegen die Ad-Hoc-Pflicht Ansprüche der Anleger selbst.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/kla
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November 06, 2016 05:58 ET (10:58 GMT)
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