09.02.2015 17:48:31
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UPDATE: Netzagentur erklärt elf Kraftwerksblöcke für unverzichtbar
-- Stromerzeuger dürfen über 35 Kraftwerksblöcke stilllegen
-- Ökostrom verdrängt nach und nach Kohle- und Gaskraftwerke
-- EnBW muss alle Anlagen am Netz halten
(NEU: Details zu EnBW, RWE und E.ON, Hintergrund)
Von Christian Grimm
Die Bundesnetzagentur hat die Prüfung über die geplanten Kraftwerksstillegungen abgeschlossen. Wie von den Stromnetzbetreibern vorgeschlagen, hat sie elf Kraftwerksblöcke für systemrelevant erklärt. Sie dürfen von den Eigentümern nicht vom Netz genommen werden. Das bestätigte die Bundesnetzagentur gegenüber Dow Jones Newswires. Insgesamt hatten Versorger wie E.ON, RWE und EnBW für 48 Blöcke die Stilllegung beantragt.
Weil durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien immer mehr Strom aus Wind und Sonne produziert wird, beziehen Unternehmen und Haushalte weniger Energie aus konventionellen Kohle- und Gaskraftwerken. Die Turbinen laufen seltener und machen einen Teil der Anlagen unrentabel. Die deutschen Kernkraftwerke müssen wegen des Atomausstiegs nach und nach abgeschaltet werden.
Stromkonzerne und Stadtwerke reagieren auf den Erfolg des Ökostroms mit der Stilllegung ganzer Kraftwerke oder einzelner Blöcke. Das müssen sie den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur ein Jahr im Voraus mitteilen. Dann wird geprüft, ob die Versorgungssicherheit beeinträchtigt wäre. Zuletzt befassten sich die Prüfer mit zwei Blöcken der E.ON-Kraftwerke Irsching bei Ingolstadt und Staudinger im hessischen Großkrotzenburg. Beide müssen am Netz bleiben, so die Entscheidung der Netzagentur. Sechs andere Blöcke und das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld können aber wie geplant abgestellt werden.
EnBW darf keine der beantragten sieben Anlagen aus der Produktion nehmen, während RWE alle zehn angefragten Blöcke abklemmen kann. Für den erzwungen Weiterbetrieb von Kraftwerken bekommen die Unternehmen Ausgleichzahlungen.
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
DJG/chg/jhe
(END) Dow Jones Newswires
February 09, 2015 11:17 ET (16:17 GMT)
Copyright (c) 2015 Dow Jones & Company, Inc.- - 11 17 AM EST 02-09-15
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