06.02.2013 12:02:31
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UPDATE: Kabinett bringt Trennbankengesetz auf den Weg
-- Gesetz sieht Abspaltung riskanter Handelsgeschäfte der Banken vor
-- Bankern drohen bei Pflichtverstößen Haftstrafen bis zu fünf Jahren
-- Schäuble: Gehen Probleme frontal an
(NEU: Schäuble, BdB, VÖB, Details)
Von Andreas Kißler
BERLIN--Das Regierungskabinett hat den Entwurf für ein Gesetz beschlossen, mit dem Banken zur Abspaltung riskanter Handelsgeschäfte vom Einlagen- und Kreditgeschäft gezwungen werden können. Das Kabinett stimmte den Regelungen bei seiner Sitzung in Berlin zu, teilte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums mit. Für allgemeine Pflichtverstöße im Risikomanagement sollen demnach zudem künftig Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden können. Außerdem müssen die deutschen Großbanken Sanierungs- und Abwicklungspläne erstellen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte in einer Mitteilung, dass die Regierung "mit dem Trennbankengesetz ein weiteres wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht" habe. "Wir gehen damit die Probleme der mangelnden Krisenfestigkeit des Finanzsystems und der mangelnden Verantwortlichkeit der Banken und der Banker frontal an und fügen unserem seit dem Beginn dieser Legislaturperiode konsequent verfolgten neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte weitere wichtige Bausteine hinzu." Die Bundesregierung verfolge seit Beginn dieser Legislaturperiode ein klares Ziel: "Kein Finanzmarkt, kein Finanzakteur und kein Finanzprodukt darf unbeaufsichtigt bleiben."
Eine Abtrennung des riskanten Geschäftes soll geprüft werden, wenn die Risikopositionen 100 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Bilanzsumme des Kreditinstituts übersteigen. Betroffen sein sollen nach Angaben aus dem Ministerium nur große Banken, deren Bilanzsumme mindestens 90 Milliarden Euro beträgt. Die Geldhäuser sollen die spekulativen Geschäfte nach Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in eine rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einheit auslagern müssen. Das Gesetz, das sich an Empfehlungen des finnischen Notenbankgouverneurs Erkki Liikanen für die EU anlehnt, soll im Januar 2014 in Kraft treten.
Mit diesem "Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung und Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten" will die Bundesregierung gegen hohe Risiken in den Bankbilanzen rigoroser vorgehen als bislang erwartet. "Einlagen von Bürgern sollen nicht länger dazu genutzt werden können, spekulative Hochrisikostrategien auf eigene Rechnung ohne die unter Marktbedingungen angemessene Risikoprämie auf Fremdkapital zu finanzieren", heißt es in dem Entwurf.
Immer mehr zeichnet sich dabei ab, dass Deutschland insbesondere auch im Geschäft mit Hedgefonds strenge Maßstäbe anlegen will. Laut dem Entwurf soll "das Betreiben von Kredit- und Garantiegeschäften mit Hedgefonds und sonstigen Unternehmen mit hohem Fremdkapitaleinsatz untersagt" werden. Wie mehrere mit der Angelegenheit vertraute Personen aus Regierungs- und Aufsichtskreisen sagten, soll auch das besicherte Geschäft mit Hedgefonds von den Kundengeldern abgetrennt werden. Damit läuft das Gesetz zu den Trennbanken vor allem auf eine Lex Deutsche Bank hinaus.
Aber nicht nur die Deutsche Bank wird sich darauf einstellen müssen, dass sie unter ein Trennbankengesetz fallen wird. Denn nach Informationen, die das Wall Street Journal Deutschland aus Aufsichtskreisen erhielt, könnten rund ein Dutzend Banken betroffen sein.
Fällt ein Institut unter die Kriterien, soll im Einzelfall von der Bankenaufsicht geprüft werden, ob eine Abtrennung der Risikogeschäfte tatsächlich nötig ist. Die Banken hätten unter anderem auch die Möglichkeit, der Maßnahme zuvorzukommen, indem sie entsprechende Geschäfte einstellen. Eine Abtrennung soll laut dem Gesetzentwurf bis zum Juli 2015 erfolgen.
Die Branche reagierte mit heftiger Kritik auf den Beschluss des Berliner Kabinetts. "Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Maßnahmenpaket zur Regulierung der Finanzmärkte ist ein Irrweg", erklärte Andreas Schmitz, der Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken. Der Gesetzentwurf schwäche in vielen Teilen den deutschen Finanzplatz und das bewährte deutsche Universalbankensystem. "Er ist vor allem dem anstehenden Wahlkampf geschuldet," argwöhnte Schmitz. Bislang gebe es keinen Nachweis, dass durch eine Abtrennung von Handelsgeschäften die Finanzmarktstabilität verbessert werde.
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Hans Reckers, sprach von einem "Schnellschuss zu Lasten einer leistungsstarken Kreditwirtschaft" und ihrer Kunden. "Ich glaube nicht, dass die Veränderung des Universalbankensystems durch Abtrennung des Handelsgeschäfts die Stabilität des Finanzsystems wirklich erhöht", sagte er Dow Jones Newswires. Im Krisenfall könne es im Gegenteil "ausgesprochen risikoreich sein, eine abgetrennte Handelsgesellschaft abzuwickeln", sodass die Notwendigkeit von Eingriffen durch den Staat nicht auszuschließen sei.
Allerdings ist gar nicht sicher, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode tatsächlich beschlossen werden kann, denn die Opposition könnte es im Bundesrat bis nach der Bundestagswahl verzögern. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, der selber Vorschläge für ein Trennbankensystem vorgelegt hat, gehen die Regierungspläne jedenfalls nicht weit genug. Er hat sie bereits als "nicht ausreichend" kritisiert.
- Mitarbeit: Madeleine Nissen
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@dowjones.com
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February 06, 2013 05:32 ET (10:32 GMT)
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