28.05.2015 18:18:45

UPDATE/EU verklagt Deutschland wegen lascher Flughafensicherheit

   --EU kritisiert zu seltene Überprüfung der Sicherheitskontrollen

   --Gerade kleine Flughäfen sollen betroffen sein

   --Kritik an Personalmangel bei Aufsichtsbehörde

   (Neu: weitere Details)

   Von Natalia Drozdiak

   BRÜSSEL (Dow Jones)--Die EU-Kommission wird Deutschland wegen Mängeln bei der Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen auf einigen Flughäfen vor den Europäischen Gerichtshof zerren. In dem Vertragsverletzungsverfahren wird den Behörden vorgeworfen, nicht regelmäßig und ausreichend geprüft zu haben, ob die EU-Vorgaben eingehalten werden.

   Im November war die Kommission in dieser Sache erstmals aktiv geworden: Sie hatte Deutschland eine formelle Beschwerde geschickt und innerhalb von zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort gefordert. Andernfalls, so die jetzt wahrgemachte Drohung, werde Klage eingereicht.

   Untersuchungen durch die Kommission hätten gezeigt, dass Deutschland nicht die europäischen "Bestimmungen zur Mindesthäufigkeit und zur Ausführung der Kontrollen der Sicherheitseinrichtungen" an Flughäfen erfülle, heißt es in der Begründung aus Brüssel. Ein EU-Vertreter sagte, die deutschen Behörden hätten über Monate die Kritikpunkte in den Gesprächen nicht intensiv weiterverfolgt.

   "Deutschland hat nicht die notwendigen Schritte eingeleitet und ist damit nicht in der Lage sicherzustellen, dass die Versäumnisse zügig ermittelt und an allen Flughäfen beseitigt werden", heißt es in der Erklärung der EU-Kommission.

   Die Kritik der EU an den laxen Sicherheitskontrollen geht zurück bis ins Jahr 2012, als EU-Inspektoren herausfanden, dass die deutschen Behörden die Überprüfung nicht genau genug vornahmen, insbesondere an kleineren Flughäfen.

   Außerdem hätten sich die EU-Vertreter besorgt über häufige Personalengpässe bei der deutschen Aufsichtsbehörde gezeigt, wie zwei mit der Materie vertraute Offizielle sagten. Dies habe die Möglichkeit zu regelmäßigen Überprüfungen bei Fluggesellschaften und Besatzungsmitglieder beeinträchtigen können.

   Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums wollte sich nicht zu der Klageeinreichung äußern, da die Unterlagen noch nicht in Berlin eingegangen seien.

   Die Luftfahrtsicherheit in Deutschland steht nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine am 24. März besonders im Fokus, bei dem offenbar durch den Selbstmordplan des Co-Piloten insgesamt 150 Menschen starben.

   (Mitarbeit: Laurence Norman und Stefan Lange)

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

   DJG/DJN/smh/sha/jhe

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   May 28, 2015 11:47 ET (15:47 GMT)

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