20.04.2015 17:04:49

UPDATE/Elliot will KDG-Übernahme durch Vodafone erneut prüfen lassen

   -- Hedgefonds hatte gerichtliche Schritte bereits angekündigt

   -- Kabel Deutschland zeigt sich wenig überrascht und sieht den Entwicklungen gelassen entgegen

   (NEU: Details und Stellungnahmen)

   Von Archibald Preuschat

   FRANKFURT (Dow Jones)--Der Streit zwischen dem Hedgefonds Elliott und Vodafone über die Übernahme von Kabel Deutschland wird die Gerichte beschäftigen.

   Beim Landgericht München hat Elliott am Montag zwei erneute Sonderprüfungen der 10 Milliarden Euro schweren Transaktion beantragt, die vor knapp zwei Jahren über die Bühne ging. Damals hatte Vodafone 87 Euro je Kabel-Deutschland-Aktie gezahlt und daraufhin mehr als drei Viertel der Papiere angedient bekommen. 13,5 Prozent gehören dem Hedgefonds, der den damals gezahlten Preis für zu niedrig hält.

   Elliott hatte die juristischen Schritte bereits nach einer außerordentlichen Hauptversammlung im März angekündigt, die das Ansinnen weiterer Sonderprüfungen mit großer Mehrheit abgelehnt hatte. Freilich sprachen sich 20 Prozent des anwesenden stimmberechtigten Kapitals für eine Sonderprüfung aus.

   Ein Sonderprüfer solle "im Raume stehende mögliche Pflichtverletzungen des KDG-Vorstands untersuchen", so Elliott in einer Mitteilung. Ein weiterer die vom ersten Sonderprüfer beklagte Behinderung seiner Arbeit.

   Auf dem außerordentlichen Aktionärstreffen im März hatte der Kabel-Deutschland-Vorstand die von den Minderheitsaktionären erhobenen Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Sprecher von Vodafone und Kabel Deutschland zeigten sich am Montag wenig überrascht vom Schritte Elliotts und sagten, sie sähen den weiteren Entwicklungen gelassen entgegen.

   Der Streit zwischen Elliott und Vodafone könnte sich noch Jahre hinziehen. Eine erste Anhörung in einem gerichtlichen Spruchverfahren soll im Sommer stattfinden. Die Richter müssen über die Höhe der Abfindung und der Garantiedividende der Minderheitsaktionäre befinden, nachdem Kabel Deutschland einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugestimmt hat. In ähnlich gelagerten Fällen hatte es vieler Jahre bis zu einer Entscheidung bedürft.

   Kontakt zum Autor: archibald.preuschat@wsj.com

   DJG/apr/bam

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   April 20, 2015 10:34 ET (14:34 GMT)

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