02.09.2015 20:17:48

UPDATE/Bundesregierung weitet Haftung für Atomkraftwerke aus

   --Energiekonzerne sollen mit gesamtem Vermögen für nuklearen Entsorgungskosten haften

   --Dauer der Nachhaftung soll bis Verschluss Endlagers gelten

   --Risiken der öffentlichen Haushalte sollen begrenzt werden

   (NEU: Gesetzentwurf, Stellungnahme Grüne)

   Von Christian Grimm und Stefanie Haxel

   BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung will die Haftung der Energiekonzerne für den Abriss ihrer Atomreaktoren und die Entsorgung des Atommülls ausdehnen. Dazu soll eine sogenannte "Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich" eingeführt werden, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte. Das Gesetz soll am 23. September vom Kabinett verabschiedet werden.

   Laut dem Atomgesetz sind die Betreiber von Kernkraftwerken zwar verpflichtet, die Kosten für die Stilllegung, den Rückbau und die Müllentsorgung zu tragen. Doch in Berlin wird bezweifelt, ob die schwer unter der Energiewende leidenden Konzerne E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall in Zukunft den Rückbau der Meiler bezahlen können. Die Sorge ist groß, dass am Ende die Steuerzahler dafür aufkommen müssen. Zwar gibt es Rückstellungen von knapp 40 Milliarden Euro, aber die sind gebunden und stehen nicht bar zur Verfügung. Außerdem ist es rechtlich strittig, ob Abspaltungen der Energieriesen für den Atomausstieg zahlen müssen. Hier soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.

   Der Gesetzentwurf solle sicherstellen, dass das gesamte Vermögen der Konzerne, deren Teil die Betreibergesellschaften sind oder waren, als Haftungsmasse zur Deckung der nuklearen Entsorgungskosten herangezogen werden kann, wie aus einem Papier aus dem Wirtschaftsministerium hervorgeht, in dem das Gesetz erläutert wird. Zudem sollen "die finanziellen Risiken der öffentlichen Haushalte bei einer Insolvenz der Betreibergesellschaft" begrenzt werden.

   Auch soll die Dauer der Nachhaftung der Mutterkonzerne ausgeweitet werden. Sie ist von der Rechtssprechung derzeit auf fünf Jahre nach Begründung eines Anspruchs begrenzt, aber allein schon der Rückbau eines Kernkraftwerks dauere rund 20 Jahre. Die Regelungen des Gesetzes sollen deshalb für eine Zeitdauer bis zum Verschluss des noch gar nicht verfügbaren Endlagers gelten.

   Nach Ansicht der atompolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Sylvia Kotting-Uhl, dürfte das nicht ausreichen. "Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, löst aber nur den akuten Teil des Problems", sagte sie zu Dow Jones. "Den eigentlichen Kern kann nur ein öffentlich-rechtlicher Fonds mit Nachschusspflicht für die Konzerne lösen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die über Jahrzehnte anfallenden immensen Atomkosten auch tatsächlich von den Verursachern getragen werden."

   Zuvor hatte das Handelsblatt über den Gesetzesentwurf berichtet.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

   DJG/chg/sha/kla

   (END) Dow Jones Newswires

   September 02, 2015 13:47 ET (17:47 GMT)

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