29.05.2024 22:44:38

Trump-Prozess: Jury fragt nach Aussagen von zwei Zeugen

NEW YORK (dpa-AFX) - Mehrere Stunden nach Beginn der Jury-Beratungen im Schweigegeld-Prozess gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump haben die Geschworenen eine erste Anfrage ans Gericht gestellt. Die sieben Männer und fünf Frauen schickten am Mittwoch eine Nachricht an Richter Juan Merchan und baten unter anderem um bestimmte Passagen aus der Aussage von zwei Zeugen, wie Journalisten im Gerichtssaal in New York übereinstimmend berichteten.

Dabei ging es um David Pecker, den ehemaligen Herausgeber des Boulevardblattes "National Enquirer" sowie um Kronzeuge Michael Cohen. Beide Männer hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Trump bestätigt. Sie sollen bei einem Treffen im Trump-Tower damit beauftragt worden sein, unliebsame Gerüchte über Trumps Seitensprünge aufzuspüren und entsprechende Medienberichte zu unterdrücken. Dies sollte der Anklage zufolge Trumps Chancen bei der US-Wahl 2016 verbessern. In der Folge floss Geld für die Rechte an mehreren Geschichten, bei denen es um außerehelichen Sex Trumps ging. Zudem kam es zur Schweigegeld-Zahlung an Pornostar Stormy Daniels.

Die Jury soll die Aussagen beider Zeugen am Donnerstagmorgen im Gerichtssaal vorgelesen bekommen. Zudem wird Richter Merchan auf Anfrage der Jury auch noch einmal seine Anweisungen an die Geschworenen oder zumindest Teile davon wiederholen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Trump vor, er habe seine Aussichten auf einen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl 2016 durch die Zahlung von 130 000 Dollar Schweigegeld an die Pornodarstellerin Stormy Daniels verbessern wollen und den Geldfluss anschließend unrechtmäßig verbucht. Trump bestreitet dies.

Bei einer Verurteilung droht Trump eine mehrjährige Freiheitsstrafe, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, oder eine Geldstrafe. Der Republikaner könnte dann Berufung einlegen - und selbst bei einem Schuldspruch mit Bestand aus rechtlicher Sicht weiter bei der Präsidentenwahl im November antreten./scb/DP/stk

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