11.12.2014 12:07:31

Teilsieg für Kleinanleger im Streit um Telekom-Aktie

   KARLSRUHE (AFP)--Rund 17.000 Anleger, die im dritten Börsengang der Telekom-Aktie Geld verloren haben, dürfen wieder hoffen: Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in dem Prospekt zu der Aktie grundlegende Fehler fest, wie es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss heißt. Ob die Telekom damit zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet ist, muss laut BGH nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main prüfen.

   Laut Urteil hatte die Telekom verschleiert, dass Aktien des US-Telekomunternehmens Sprint nicht verkauft, sondern nur konzernintern übertragen worden waren. Entgegen seiner Darstellung habe der Konzern deshalb weiterhin das volle Risiko eines Kursverlustes der Sprint-Aktien in Höhe von 6,6 Milliarden Euro getragen. Selbst ein bilanzkundiger Anleger habe dieses Verlustrisiko aus dem Prospekt zum dritten Börsengang nicht sehen können, heißt es in dem Beschluss.

   Die Aktien des dritten Börsengangs waren im Sommer 2000 zum Preis von 63,50 Euro an Privatanleger ausgegeben worden. Heute notieren sie bei knapp über 12 Euro. Besonders gegenüber privaten Kleinanlegern aber war die Aktie mit Schauspieler Manfred Krug als Sympathie-Träger als sichere Geldanlage beworben worden - als eine Art Volksaktie.

   Die Entscheidung gilt als wichtige Zwischenetappe auf dem Weg zu einem endgültigen Urteil. Für den Prozess und mit Blick auf Anlegerklagen von ähnlicher Tragweite wurde in Deutschland 2005 sogar eigens ein Gesetz geschaffen, das Massenklagen von Kleinaktionären ermöglicht. Das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird aber immer wieder kritisiert, weil es nicht die erhoffte Vereinfachung für solche Prozesse brachte.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/kla

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   December 11, 2014 05:37 ET (10:37 GMT)- - 05 37 AM EST 12-11-14

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