20.03.2015 17:10:39
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Rückstellungen der Stromkonzerne für AKW-Rückbau nicht insolvenzfest - Gutachten
Von Christian Grimm
BERLIN (Dow Jones)--Die Rückstellungen der großen Stromkonzerne für den Abriss der Kernkraftwerke in Deutschland sind nicht insolvenzfest. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Darin warnen die Experten der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held davor, dass im schlimmsten Fall die öffentliche Hand für den Atomausstieg zahlen muss.
"Es existieren daher auf Basis der gegenwärtigen Rechtslage Risiken faktischer und rechtlicher Art, ..., dass auf die öffentliche Hand erhebliche Kosten für die komplette Beendigung der friedlichen Nutzung der Kernenergie inklusive aller Folgekosten zukommen könnten", heißt es in dem Papier, in das Dow Jones Newswires Einblick hatte.
Bundesminister Sigmar Gabriel will deshalb in einem Stresstest die Bilanzen der vier großen Erzeuger E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW genau unter die Lupe nehmen. Das kündigt er in einem Brief an die Mitglieder der Regierungsfraktionen im Bundestag an. Das Schreiben liegt Dow Jones Newswires vor.
Gabriel will außerdem sicherstellen, dass die Konzerne auch bei möglichen Umstrukturierungen zur Haftung verpflichtet werden. Der SPD-Chef will zur Sicherheit ebenfalls prüfen lassen, ob interne oder ein externer Fonds Abhilfe schaffen kann. Bei den internen Fonds, die die Versorger einrichten müssten, bekäme der Staat ein Vorzugsrechts auf die Rückstellungen. Der externe Fonds könnte in Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung aufgesetzt werden. Anstatt Rückstellungen zu prüfen, würden die vier Stromkonzerne Beiträge in den Fonds einzahlen. Aus diesem würde dann die Beseitigung des Atommülls und der Kraftwerke bezahlt.
Die Stromkonzerne E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW wurden im Zuge des Atomausstiegs gesetzlich verpflichtet, für Rückbau und anschließende Lagerung der Kernbrennstäbe finanzielle Reserven zu bilden. Derzeit betragen sie 37 Milliarden Euro. Insgesamt müssen in Deutschland 17 AKW's abgebaut werden. Ein Teil davon ist bereits vom Netz gegangen. Aktuell sind noch neun Meiler in Betrieb, von denen die letzten 2022 stillgelegt werden.
Ende vergangenen Jahres war die Diskussion hochgekocht, ob das Polster der Versorger groß genug ist. Seinerzeit hatte E.ON angekündigt, seine Sparte mit den konventionellen Kraftwerken abzuspalten. Schnell machte das Wort von einer Bad Bank für die Alt-AKWs die Runde. Atomkraftgegner befürchten, dass am Ende der Steuerzahler die Zeche zahlen wird, wenn ein taumelnder Energieriese in die Insolvenz rutschen sollte.
Ein bereits veröffentlichtes Gutachten zur Thematik hatte ebenfalls Zweifel an den Beteuerungen der Kraftwerks-Betreiber aufkommen lassen, dass die Rückstellungen in vollem Umfang die Kosten decken. "Eine Einschätzung hinsichtlich der Frage, ob die Gelder später für die Stilllegung und Endlagerung sicher zur Verfügung stehen, ist anhand dieser Angaben jedoch nicht möglich", heißt es darin. Die Experten der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit beklagten, dass die Bundesregierung nicht einmal genügend Informationen bekomme, um den Sachstand richtig bewerten zu können. Sie warnen auch davor, dass der Bund kein Vorgriffsrecht auf das Kapital im Falle eines Bankrotts habe.
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
DJG/chg/kla
(END) Dow Jones Newswires
March 20, 2015 11:40 ET (15:40 GMT)
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