08.01.2013 17:00:31

ROUNDUP: EnBW klagt wegen Bykov-Affäre weiter - Schlappe vor Schiedsgericht

    HEIDELBERG/KALSRUHE (dpa-AFX) - Der frühere EnBW -Technikvorstand Thomas Hartkopf wehrt sich vor dem Landgericht Heidelberg gegen eine millionenschwere Schadenersatzklage des Energiekonzerns wegen der Bykov-Affäre. Seine Anwälte wiesen die Vorwürfe als unbegründet zurück. Der Energiekonzern will 26 Millionen Euro Schadenersatz von Hartkopf, der von Ende 2002 bis Anfang 2007 Technikvorstand war. Er soll 2005 als Aufsichtsratschef der EnBW-Tochter EnKK seine Pflichten verletzt haben. Dabei ging es um strittige Geschäfte der EnKK mit dem russischen Unternehmer Andrey Bykov.

 

    EnBW wirft Bykov vor, bei einigen Geschäften keine ausreichenden Gegenleistungen für Millionenzahlungen erbracht zu haben. Von dem Russen selbst wollte sich die EnBW vor Schiedsgerichten insgesamt 120 Millionen Euro zurückholen - musste jetzt aber eine weitere Schlappe verbuchen. Ein Schiedsgericht in Zürich hat eine Klage der zur EnBW gehörenden Kernkraftwerk Obrigheim GmbH abgewiesen.

 

    Die EnBW-Tochter hatte das Züricher Bykov-Unternehmen Pro Life Systems SA auf Rückzahlung von rund 46,5 Millionen Euro verklagt. Pro Life habe Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Rückbau des Kernkraftwerks nicht korrekt erbracht. Das Schiedsgericht hingegen hielt die Leistungen für ausreichend. In insgesamt drei Verfahren wurde Bykov nur zur Rückzahlung von 24,5 Millionen Euro verpflichtet.

 

    Den Ex-Technikvorstand Hartkopf hat der Konzern verklagt, weil er Verträge der EnKK mit Bykov als EnKK-Aufsichtsratschef nicht verhindert habe, beziehungsweise die zuständigen Gremien nicht ausreichend über die Geschäfte informiert habe, damit diese die verantwortlichen Manager hätten in Haftung nehmen können.

 

    Konkret geht es um zwei Verträge der EnKK mit Bykov-Unternehmen im Umfang von 26 Millionen Euro. Bykov sollte für das Geld an der Prüfung und dem Aufbau eines Systems mitwirken, das die Erfassung und Verwaltung der in Russland gelagerten Atomabfälle ermöglichen sollte. Die von der EnKK beauftragten Bykov-Firmen sollten im Gegenzug auch Atombrennstoff zu verbilligten Preisen an den Energiekonzern liefern.

 

    Die EnBW beklagt, dass Bykov für die überwiesenen Millionen keine ausreichende Gegenleistung erbracht hat. Strittig ist, ob Hartkopf im Vorfeld über den anstehenden Abschluss des ersten der beiden Verträge zwischen der EnKK und Bykov Bescheid wusste. Die Heidelberger Richterin machte am Dienstag deutlich, dass sie die Argumentation beider Seiten zu dieser Frage bislang für "nicht zwingend" hält.

 

    Nicht ausreichend geklärt sieht die Richterin außerdem die Frage, ob Bykov Gegenleistungen erbracht hat oder nicht. So gebe es etwa Schriftstücke, in denen von Tests einer Pilotanlage die Rede sei. Die EnBW geht davon aus, dass diese Pilotanlage gar nicht existierte.

 

    Aussichten auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits sehen beide Seiten nicht. In den nächsten Monaten können sie noch einmal Stellungnahmen abgeben, einen weiteren Verhandlungstermin vor dem Landgericht wird es wohl erst im September geben.

 

    EnBW verklagt insgesamt drei ehemalige Manager und den aktuellen Technikvorstand Hans-Josef Zimmer wegen Pflichtverletzungen bei Bykov-Geschäften. Insgesamt will das Unternehmen mehr als 200 Millionen Euro von den vier Managern zurück.

 

    Bykov behauptet, bei seinen Deals mit der EnBW habe es sich zum Teil um Scheingeschäfte gehandelt. In Wahrheit habe er mit dem Geld in Russland Lobbyarbeit betreiben sollen, um der EnBW den Einstieg in lukrative Gasgeschäfte zu ermöglichen. Das bestreitet der Konzern./avg/mcs/DP/sf

 

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