16.02.2016 18:46:39

ROUNDUP 3: EZB-Krisenkurs stellt Bundesverfassungsgericht vor schwierige Fragen

(neu: neue Aufmachung, Weidmann, Mersch im 3./4. Absatz)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die weitreichenden Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Euro-Schuldenkrise bereiten dem Bundesverfassungsgericht weiter Kopfzerbrechen. Die Karlsruher Richter warfen in der zweiten Verhandlung über die Ankündigung notfalls unbegrenzter Anleihenkäufe von Krisenstaaten zahlreiche kritische Fragen und Zweifel auf. Dabei hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das sogenannte OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") von 2012 bereits für rechtmäßig erklärt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die deutschen Verfassungsrichter sich dem einfach anschließen, wie am Dienstag deutlich wurde.

Die Verhandlung, die mit eineinhalb Stunden Verspätung begonnen hatte, zog sich bis in den Abend. Vor Beginn hatte der Richter Peter Huber, der auch als Berichterstatter für das Verfahren zuständig ist, wegen Nasenblutens ärztlich behandelt werden müssen. Das Urteil könnte im Frühsommer verkündet werden. (2 BvR 2728/13 u.a.)

EZB-Direktoriumsmitglied Yves Mersch verteidigte das Kaufprogramm, das bis heute nicht zum Einsatz kam. Die Notenbank hatte 2012 auf dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise versprochen, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Die Verfassungsrichter müssen entscheiden, ob sie damit ihr Mandat überschritten hat.

Der EZB-Rat habe Vorkehrungen getroffen, um die mit dem Programm verbundenen Risiken zu begrenzen, sagte Mersch. Er betonte aber auch: "Eine Währungsunion ist eine Haftungsgemeinschaft." Der Notenbank müsse es möglich bleiben, über geldpolitische Maßnahmen unabhängig zu entscheiden. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann bekräftigte seine Vorbehalte gegen das Programm. Dabei würden die Risiken vollständig vergemeinschaftet und letzten Endes auf die Steuerzahler verteilt.

Der OMT-Beschluss der EZB gilt als Wendepunkt in der Schuldenkrise - allein die Ankündigung des Programms beruhigte die Märkte. Denn der Kauf von Staatsanleihen drückt die Zinslast eines Krisenstaates: Er muss weniger für Kredite ausgeben und bleibt so zahlungsfähig.

Die Karlsruher Richter haben allerdings große Bedenken, ob das Programm mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach einer ersten Verhandlung 2013 hatten sie deutlich gemacht, dass sie den Beschluss für rechtswidrig halten. Die EZB dürfe laut EU-Vertrag keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben. Der Beschluss verstoße außerdem gegen das Verbot der Mitfinanzierung von Staatshaushalten. Etliche europarechtliche Fragen legten die Richter allerdings dem EuGH vor - und der erklärte die Anleihenkäufe für rechtmäßig.

Die Gegner des EZB-Kurses riefen das Verfassungsgericht auf, der Notenbank Einhalt zu gebieten. Der Freiburger Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek, der den CSU-Politiker Peter Gauweiler mit seiner Klage vertritt, kritisierte, das Programm sei gleich "in mehrfacher Hinsicht mit dem Demokratieprinzip unvereinbar".

Gegen den OMT-Beschluss liegen insgesamt fünf Verfassungsklagen vor. Allein der Verein "Mehr Demokratie" mit Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertritt mehr als 11 000 Kläger. Auch die Linksfraktion im Bundestag hat ein Organstreitverfahren angestrengt.

Gauweiler hatte im Herbst auch gegen die aktuellen Anleihenkäufe der EZB Verfassungsbeschwerde eingereicht. Um die Konjunktur anzukurbeln und die Inflationsrate anzuheizen, kauft die Zentralbank seit März 2015 in großem Stil Wertpapiere ("Quantitative Easing"/QE). Zwischen OMT und QE sehen Experten aber große Unterschiede. Denn bei den QE-Käufen fließt das Geld in Anleihen aus dem gesamten Euroraum./sem/DP/jha

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