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18.11.2025 12:13:00
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Regierung beschloss Gesetz gegen "Shrinkflation"
Die Auszeichnungspflicht bei einer Verringerung des Packungsinhalts gilt für Unternehmen des Lebensmittel- und des Drogerieeinzelhandels. Die Kennzeichnung muss am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung angebracht werden, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) im Pressefoyer erklärte. Ausgenommen sind kleine selbstständige Kaufleute, die fünf Filialen oder weniger betreiben. Sie können der Kennzeichnung mittels Aushang nachkommen, bei ihren Filialen unter 400 Quadratmetern entfällt die Verpflichtung.
Hattmannsdorfer sprach von einem "Anti-Mogelpackungs-Gesetz". Bei Verstößen soll es beim ersten Mal eine Beratung geben, beim zweiten Verstoß pro Produktvergehen Strafen in Höhe von 2.500 Euro gedeckelt mit 10.000 Euro, beim dritten Mal steigt die maximale Gesamtstrafhöhe auf 15.000 Euro.
Mindestgröße für Grundpreise
Zudem sollen mit einem weitere Gesetz zur größeren Grundpreisauszeichnung die Preise für Konsumentinnen und Konsumenten besser vergleichbar werden. Demnach muss der Grundpreis mindestens halb so groß sein wie jener des Verkaufspreises. Damit mache man Schuss mit "Rabattmogeleien" von Lebensmittelkonzernen, sagte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ).
jeg/tsk
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