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27.05.2013 19:41:31

PTA-PVR: AMAG Austria Metall AG: Mitteilung gemäß § 93 Abs 2 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Beteiligungsmeldung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

Ranshofen (pta023/27.05.2013/19:10) - Ranshofen, 27.05.2013 - Die im Prime Market der Wiener Börse notierte AMAG Austria Metall AG ("AMAG") (ISIN AT00000AMAG3) wurde von der B&C Alpha Holding GmbH, der B&C Holding GmbH, der B&C Industrieholding GmbH und der B&C Privatstiftung (B&C Alpha Holding GmbH und ihre direkten und indirekten 100%igen Gesellschafter im Folgenden gemeinsam "B&C-Gruppe") über die Überschreitung der Schwelle von 50 % der Anteile an den Stimmrechten gemäß §§ 91 ff BörseG informiert, und die AMAG teilt gemäß § 93 Abs 2 BörseG folgendes mit:

1. Die B&C-Gruppe hat am 11.03.2013 gemäß den §§ 91 ff BörseG angezeigt, dass der B&C-Gruppe seit 08.03.2013 aufgrund (i) der Beteiligungsvereinbarung mit der Oberbank-Gruppe und (ii) der Aktionärsvereinbarung mit der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung (ohne Berücksichtigung der mit der RLB OÖ Alu Invest GmbH abgeschlossenen Vorkaufs- und Aufgriffsrechts-Vereinbarung) insgesamt 16.266.306 Stück Stammaktien und ebenso viele Stimmrechte der AMAG (rund 46,13 % der Stimmrechte) zuzurechnen sind und die B&C-Gruppe die Schwelle von 45 % gemäß § 91 Abs 1 BörseG überschreitet.

2. In Folge des Erwerbs von Stammaktien der AMAG hält die B&C Alpha Holding GmbH seit 24.05.2013 11.964.078 Stück Stammaktien und ebenso viele Stimmrechte der AMAG (rund 33,93 % der Stimmrechte).

Dies hat zur Folge, dass der B&C-Gruppe aufgrund (i) der Beteiligungsvereinbarung mit der Oberbank-Gruppe und (ii) der Aktionärsvereinbarung mit der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung (ohne Berücksichtigung der mit der RLB OÖ Alu Invest GmbH abgeschlossenen Vorkaufs- und Aufgriffsrechts-Vereinbarung) seit 24.05.2013 gemäß den §§ 91, 92 Z 1 und Z 7 BörseG iVm § 23 Abs 1 ÜbG insgesamt 17.651.185 Stück Stammaktien und ebenso viele Stimmrechte der AMAG (rund 50,05 % der Stimmrechte) zuzurechnen sind, wodurch die B&C-Gruppe aufgrund der Beteiligungsvereinbarung und der Aktionärsvereinbarung (ohne Berücksichtigung von Finanzinstrumenten gemäß § 91a BörseG) die Schwelle von 50 % gemäß § 91 Abs 1 BörseG überschreitet.

Die der B&C-Gruppe zuzurechnenden 17.651.185 Stück Stammaktien stehen im Eigentum der B&C Alpha Holding GmbH, der Oberbank Industrie- und Handelsbeteiligungsholding GmbH (1.765.001 Stück Stammaktien) und der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung (3.922.106 Stück Stammaktien).

3. Die B&C-Gruppe hält, wie bereits am 11.03.2013 gemäß den §§ 91 ff BörseG angezeigt, aufgrund einer Vorkaufs- und Aufgriffsrechts-Vereinbarung mit der RLB OÖ Alu Invest GmbH zusätzlich weiterhin Finanzinstrumente gemäß § 91a BörseG in Bezug auf 2.292.160 Stück Stammaktien und ebenso viele Stimmrechte der AMAG (rund 6,50 % der Stimmrechte). Unter Berücksichtigung dieser Finanzinstrumente sind der B&C-Gruppe gemäß den §§ 91, 91a, 92 Z 1 und Z 7 BörseG iVm § 23 Abs 1 ÜbG insgesamt 19.943.345 Stück Stammaktien und ebenso viele Stimmrechte der AMAG (rund 56,55 % der Stimmrechte) zuzurechnen.

(Ende)

Aussender: AMAG Austria Metall AG Adresse: Lamprechtshausenerstraße 61, 5282 Ranshofen Land: Österreich Ansprechpartner: Mag. Gerald Wechselauer Tel.: +43 7722 801 2203 E-Mail: gerald.wechselauer@amag.at Website: www.amag.at

ISIN(s): AT00000AMAG3 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien

Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1369674600331

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(END) Dow Jones Newswires

   May 27, 2013 13:10 ET (17:10 GMT)- - 01 10 PM EDT 05-27-13

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